Prof. Dr. Daniel Zerbin
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt, wie schon von meinen Vorrednern gehört – kurz zusammengefasst – drei Bereiche: die gesetzliche Ausgestaltung zur Einführung von dualen Studiengängen, die Möglichkeit der Durchführung von digitalen Sitzungen der Hochschulorgane und die Einführung eines integrierten Bachelors in den Rechtswissenschaften. Hier stellt sich die Frage, ob der Bachelor in ein Studienfach, welches auf Staatsexamen basiert, integriert werden kann. Der damalige Bologna-Prozess sollte die Hochschulabschlüsse europaweit vereinheitlichen und einen internationalen Standard gewährleisten. Deshalb führte man mit dem Bologna-Prozess den Bachelor und Master flächendeckend in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen ein. Doch zog der Bologna-Prozess auch viel Kritik auf sich. So war die Einführung des Bachelors und Masters auf Fächer mit Staatsexamen nur bedingt anwendbar. Vereinzelt wurde damals sogar wieder das Staatsexamen für das Lehramt eingeführt, beispielsweise in Sachsen. Die hervorstechendste Kritik am Bologna-Prozess war und ist der Vorwurf, dass mit der Reform die Loslösung vom Humboldt’schen Bildungsideal einhergehe. Wir glauben nicht, dass das verstaubt ist, sondern das Humboldt’sche Bildungsideal ist Grundlage des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Um aktuell das sogenannte erste Staatsexamen oder – im Juristendeutsch – die erste Prüfung zu erlangen, benötigt man eine bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sowie eine bestandene staatliche Pflichtfachprüfung. Um den neuen integrierten Bachelor of Laws zu erlangen, den Sie einführen wollen, braucht man eine bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sowie die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Der neu einzuführende Bachelor of Laws ist also das erste Staatsexamen bzw. die erste Prüfung minus dem staatlichen Teil. Landtag Es stellt sich also die Frage, ob die Einführung des Bachelor of Laws nicht ein Downgrade der bisherigen juristischen Ausbildung ist. Schon jetzt gibt es den Bachelor of Laws für sogenannte Wirtschaftsjuristen. In diesen Studiengängen werden neben juristischen Kompetenzen auch wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Über den neuen integrierten Bachelor heißt es schon, Herr Dr. Pfeil – das habe ich schon anders gehört –, er soll durchaus ein Trostpflaster für gescheiterte Juristen sein. Doch der Gesetzentwurf hat noch mehrere kritische Punkte. So werden Sitzungen des Senats, der Hochschulverwaltung und des Fachbereichs ab sofort nur hochschulöffentlich sein und nicht mehr allgemeinöffentlich. Die Öffentlichkeit soll sich nach Maßgabe der jeweiligen Geschäftsordnung richten. Begründet wird dies damit, dass nur Personen mit einem legitimen Interesse an den Sitzungen teilnehmen sollen. Das gilt auch für die im Gesetzentwurf genannten möglichen digitalen Sitzungen. Das Argument zieht unserer Meinung nach nicht, und unsere Lösung wäre einfach, einen Livestream einzusetzen. Doch kommen wir auch mal zu den positiven Seiten Ihres Entwurfs. Duale Studiengänge sollen gestärkt werden, indem die Akkreditierungsverfahren vereinfacht werden. Eine ausführliche gesetzliche Grundlage soll für die dualen Studiengänge geschaffen werden, um damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Gremiensitzungen an Hochschulen sollen zukünftig auch weiterhin digital durchgeführt werden. Die Erfahrungen aus der Coronapandemie haben uns die Grundlagen hierzu gezeigt. Es wird auch Zeit, dass wir im digitalen 21. Jahrhundert ankommen. Ja, auch die Einführung des Bachelorgrades hat etwas Gutes für die Juristen. Der Staat, also wir als Gesellschaft, investieren in die Jurastudenten und deren Studium. Diese Ressourcen müssen genutzt werden, und den jungen Menschen, die zweiter Sieger geworden sind, muss eine berufliche Zukunft ermöglicht werden. Sie sehen, der Gesetzentwurf und dessen Intention müssen noch ausgiebig beraten werden. Folgende Fragen ergeben sich: Stellt der Bachelor of Laws eine Degradierung der Juristenausbildung dar? Verringern wir dadurch wirklich den psychischen Druck auf Jurastudenten? Ist es möglich, die neue verbriefte juristische Kompetenz zur Fachkräftegewinnung wirklich zu nutzen? Stärken wir die dualen Studiengänge tatsächlich für praktische Berufszweige ausreichend? 24.04.2024 Insgesamt ist der Gesetzentwurf sicherlich eine lohnenswerte Initiative, die wir in den Ausschüssen beraten müssen. Wir freuen uns auf den Austausch und werden deshalb der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
