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Angela Erwin

CDU 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir den 24.04.2024 – was für ein toller Tag, und das nicht nur aufgrund der besonderen Zahlenkombination. Es ist ein besonderer Tag für die Studentinnen und Studenten in Nordrhein-Westfalen, denn heute stellen wir die Weichen für den integrierten Bachelor. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Damit erfüllen wir nicht nur einen zentralen Punkt aus dem Koalitionsvertrag, sondern halten auch Wort. Das Thema „integrierter Bachelor“ hat uns bereits vor gar nicht allzu langer Zeit im Plenum beschäftigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, im September habe ich Ihnen zugerufen: Seien Sie etwas geduldiger. Wir arbeiten sorgfältig und zügig. Der integrierte Bachelor wird kommen, und zwar bald. – Bald ist heute. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Einige Kolleginnen und Kollegen haben selbst Jura studiert. Erinnern wir uns zurück und stellen uns vor, wie es zur Studienzeit war. Man studiert sechs bis acht Semester, bevor man sich entscheidet, ins Examen zu gehen. Man schreibt verdammt viele Klausuren bis zur Zwischenprüfung, absolviert seinen Schwerpunkt und schreibt Hausarbeiten. Wir alle wissen, dass Juristinnen und Juristen bereits vor dem ersten Staatsexamen sehr viele anspruchsvolle Studienleistungen erbringen. Vor dieser ersten Staatsprüfung legen sie also wertvolle und herausfordernde akademische Prüfungen ab, die bisher für sich genommen nicht anerkannt werden. Das heißt konkret: Die Studentin oder der Student leistet, wie wir gerade skizziert haben, all diese herausfordernden und nervenaufreibenden Nachweise – je nach Universität reden wir von bis zu 20 Prüfungsleistungen –, steht allerdings im Falle des Nichtbestehens oder der Entscheidung, doch nicht das erste Staatsexamen machen zu wollen, mit leeren Händen da. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert das. Er ermöglicht, dass den Studenten bereits vor Erreichen des Ersten Staatsexamens von Gesetzes wegen Anerkennung für ihre Leistung entgegengebracht wird. Dadurch haben sie jetzt mehr Möglichkeiten. Landtag Erstens. Sie können den bisherigen Weg weitergehen, das erste Examen ablegen und danach wie bisher die Befähigung zum Richterdienst oder zur späteren Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wählen. Dabei bleibt alles, wie es ist. Zweitens. Sie können auch ohne staatliche Abschlüsse eines berufsqualifizierenden universitären Abschlusses ihren Bachelor erhalten und auf dieser Grundlage gegebenenfalls in einem anderen Studiengang einen Master anstreben. Drittens. Mit den wertvollen bis zum Bachelor erlernten Grundfähigkeiten können sie auch direkt ins Berufsleben starten. Wir alle wissen, wie händeringend Fachkräfte gesucht werden. Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den letzten fünf Jahren deutlich geändert. Durch die Einführung des integrierten Bachelors wird das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen attraktiver. Die Nachwuchsgewinnung ist ein zentraler Baustein unserer Politik; durch den integrierten Bachelor tragen wir dem Rechnung. Wir heben das Potenzial des Studiums der Rechtswissenschaften und begegnen dem Ruf der Wirtschaft nach gut qualifizierten Fachkräften. Die Zahl der Interessenten am Studium wird dadurch deutlich steigen. Im Fachbereich der Rechtspolitik haben wir bereits einige Anträge und Initiativen zur Attraktivierung der Justiz auf den Weg gebracht, teilweise sogar einstimmig. Lassen Sie uns daran auch im weiteren Verfahren dieses Gesetzentwurfs anknüpfen. Ich freue mich darauf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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