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André Kuper

24.04.2024 Sitzungen 18/61

Vielen Dank, Frau Schneider. – Für die Landesregierung spricht die Ministerin, Frau Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag suggeriert, er würde mit feiner Klinge und juristischer Fundierung die Härtefallkommission und ihre Arbeit auseinandernehmen. Der Text, der dabei herausgekommen ist, zeigt jedoch, dass er vor allem von einem geprägt ist: von Fehlern, von Falschaussagen und vor allem nicht von feiner Klinge, sondern mehr vom dumpfen Hammer. Der Antrag ist nicht von ausländerrechtlichem Sachverstand durchzogen, sondern vielmehr geprägt von Ressentiments und einer repressiven Weltsicht. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das Aufenthaltsgesetz eröffnet Ländern in § 23a Abs. 2 die Möglichkeit zur Einrichtung einer Härtefallkommission. Davon hat Nordrhein-Westfalen 2004 auch Gebrauch gemacht. Vor allem normiert § 23a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz die Arbeit und auch die Voraussetzungen für das Tätigwerden sowie die Möglichkeiten der Härtefallkommission. Die im Antrag unterstellte Aushöhlung des Aufenthaltsrechts ist, wie die Vorrednerinnen und Vorredner schon beschrieben haben, schlicht unzutreffend. Vielmehr wird durch das Aufenthaltsrecht, wie man unschwer in § 23a Aufenthaltsgesetz unschwer erkennen kann, genau diese Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission für Einzelfallentscheidungen geschaffen. Darauf besteht kein Rechtsanspruch – das ist auch schon ausgeführt worden –, aber es räumt explizit die Möglichkeit ein, eine humanitäre Entscheidung in Härtefällen treffen zu können. Damit ergänzt die Einrichtung der Härtefallkommission, die im Aufenthaltsrecht geregelt ist, die Möglichkeit, das Aufenthaltsrecht auch dahin gehend noch weiter auszulegen, wenn keine umfängliche rechtliche Betrachtung im Gesetz vorgenommen werden konnte. Darauf haben auch alle Vorrednerinnen richtigerweise hingewiesen. So ist die rechtliche Auslegung, und so hat der Bundesgesetzgeber es auch gedacht, weil er explizit diese Möglichkeit dazu eröffnet hat. Was ich noch gravierender finde – nicht nur in den Ausführungen in dem Antrag, sondern auch in den mündlichen Ausführungen, die hier vorgetragen worden sind –, ist, dass das zivilgesellschaftliche Eintreten für Menschen, hier für die humanitären Bleiberechte, durch das Engagement in der Härtefallkommission als eigennützig diskreditiert wird. Da zeigt sich eine zutiefst ablehnende Haltung der AfD gegenüber einer vielfältigen Zivilgesellschaft, ange-24.04.2024 fangen bei den Kirchen bis hin zur Flüchtlingsorganisation, (Thorsten Klute [SPD]: Alle weg!) aber auch darüber hinausgehend im breiteren gesellschaftlichen Bereich. Hier ist sogar von „Figuren“ die Rede gewesen, wenn wir (Thorsten Klute [SPD]: Hat sie gesagt!) von den Kirchen sprechen, die in der Härtefallkommission vertreten sind. Das zeigt eine ablehnende Haltung zu einer vielfältigen Zivilgesellschaft, die im Übrigen – das will ich noch einmal betonen – ein zentraler Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Entgegen der Behauptung der AfD dient die Härtefallkommission auch nicht dazu, die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften zur Aufenthaltsgewährung erneut zu prüfen. Das Härtefallverfahren eröffnet vielmehr eine neue, eine eigenständige Möglichkeit der Aufenthaltserlaubniserteilung, abweichend von den sonst im Aufenthaltsgesetz geltenden Rechtsvorschriften. Dazu haben die Kolleginnen und Kollegen bereits ausgeführt. Ich will auch noch einmal sagen: Nordrhein-Westfalen ist eines von 16 Bundesländern, die genau von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, weil es eben eine richtige und eine wichtige Ergänzung ist, in humanitären und persönlichen Härtefällen auch noch mal entscheiden zu können. Wenn man sich einmal – das ist durch die antragstellende Fraktion nicht berücksichtigt worden – die Arbeitsweise der Härtefallkommission anschaut und das, worum es eigentlich geht, dann ist explizit zu sehen: Härtefallentscheidungen eröffnen dann die Möglichkeit, ein Bleiberecht in besonderen Einzelfällen zu gewähren, in denen die Möglichkeiten eines Aufenthaltsrechts erschöpft sind, und zwar aufgrund verschiedener Ursachen, die unter Umständen gar nicht im Ermessen bzw. in der Person der einzelnen Betreffenden stehen, weil möglicherweise verschiedene Ursachen zugrunde liegen, die bei der Wertung des Bundesgesetzgebers nicht unberücksichtigt bleiben sollten, zum Beispiel widrige Umstände aus prozessualen Fristen. Diese wurden versäumt unter Voraussetzungen, die die einzelne Person gar nicht beeinflussen konnte. Dazu gibt es zahlreiche Beispiele. Wenn Sie sich mit der Arbeit der Härtefallkommission wirklich auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie das auch. Oder etwa weil unverschuldet entscheidende Beweisunterlagen nicht rechtzeitig im Asylverfahren oder im Gerichtsverfahren zur Verfügung standen: Das sind die Fälle, von denen wir hier reden. Das sind die Fälle, für die die Härtefallkommission im Landtag Rahmen ihrer Tätigkeit sehr sorgfältig im Einzelfall ermittelt und prüft, ob ausnahmsweise ein weiteres Bleiberecht vermittelt werden kann. Mit diesem Antrag wird versucht, die Härtefallkommission als verfehltes Rechtsinstrument darzustellen, das Unordnung schafft. Das genaue Gegenteil ist aber der Fall. Mit der Härtefallkommission schaffen wir in der Frage von Menschlichkeit und Ordnung ein wohl abgewogenes Instrument für Einzelfälle, in denen begründet Bleiberechte ausgesprochen werden können. Die positive Entscheidung der Härtefallkommission kann in Deutschland lebenden Menschen, die durch ihre Arbeit, durch ihr Engagement viel zu unserer Gesellschaft beitragen, eine Chance eröffnen, die wir ihnen nicht verwehren wollen. Wir stehen natürlich auch weiterhin zur Arbeit der Härtefallkommission und zu unserer humanitären Verantwortung für diejenigen, die bei uns Schutz suchen und die auch der Gesellschaft Chancen eröffnen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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