Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion macht einen entscheidenden Unterschied zu der Sichtweise der AfD. Es kann nämlich durchaus besondere Einzelfälle geben, bei denen zwar nicht alle rechtlichen Kriterien für ein Aufenthaltsrecht erfüllt sind, aber dennoch gute Gründe für einen weiteren Aufenthalt sprechen. Daraus spricht auch kein Misstrauen gegenüber Ausländerbehörden und Gerichten, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass das Ausländerrecht nicht alle Sachverhalte perfekt regeln kann. Diese Möglichkeit für besondere Einzelfälle hat der Bundesgesetzgeber im Aufenthaltsgesetz seit 2005 ausdrücklich vorgesehen. Mit der Neuregelung wurden die Länder ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Von dieser Möglichkeit haben alle Bundesländer Gebrauch gemacht, entweder durch Landesverordnungen oder 24.04.2024 durch Landesgesetze. Das ist bereits ein gewichtiger Hinweis darauf, dass sich eine solche Regelung bewährt hat und dass es sich eben nicht um einen Hemmschuh handelt, wie es die AfD unterstellt. Schauen wir uns also ganz sachlich die Praxis an: Die Entscheidung für ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission kann ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig werden. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat oder wenn ein Rückführungstermin bereits feststeht. Zudem bedarf es für ein Härtefallersuchen der Stimmenmehrheit der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder der Härtefallkommission. In den letzten Jahren wurden zwischen 300 und 500 Anträge im Jahr von der Härtefallkommission behandelt. In rund einem Viertel bis einem Drittel der Fälle wurde ein Härtefallersuchen beschlossen. Diesen Ersuchen sind die kommunalen Ausländerbehörden auch nicht immer gefolgt. Dies zeigt, dass die Arbeit der Härtefallkommission tatsächlich nur zur Lösung besonderer Einzelfälle beiträgt und kein Problem beim Vollzug des Ausländerrechts darstellt. Der Verweis des Antragstellers auf die Möglichkeit einer Petition ist keine zielführende Alternative. Zwar ist es Ausländern nicht verwehrt, neben der Härtefallkommission auch den Petitionsausschuss anzurufen, um auf diese Weise auf ihre Situation hinzuweisen und so einen besseren Aufenthaltsstatus anzustreben. Der Petitionsausschuss ist jedoch an die bestehende Rechtslage gebunden und kann keine davon abweichende Entscheidung treffen. Gerade dies ist in der Härtefallkommission aber möglich. Entgegen den Ausführungen der AfD ist die Situation in den Herkunftsländern kein relevantes Entscheidungskriterium der Härtefallkommission. Eine entsprechende Änderung der Besetzung, um eine bessere Lagebeurteilung in den Herkunftsländern herbeizuführen, wäre daher nicht sinnvoll. (Beifall von der FDP) Auch an diesem Punkt gehen die Ausführungen im Antrag schlichtweg an der Sache vorbei. Eine Auflösung der Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen würde eine Abkehr von einer bundesweit bewährten Praxis bedeuten. Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und Bianca Winkelmann [CDU]) Landtag
