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Dorothee Feller

22.03.2024 Sitzungen 18/60

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Startchancen-Programm steht für eine gezielte Verbesserung der Chancengerechtigkeit, und das ist auch gut so. Mit einem Investitionsbudget für die lernförderliche Ausstattung – die Details dazu werden in der Förderrichtlinie festgelegt –, einem Chancenbudget für die unterrichtsfachliche und pädagogische Entwicklung und einem Personalbudget für den Ausbau der multiprofessionellen Teams wird das Programm in den 22.03.2024 kommenden zehn Jahren einen substanziellen und nachhaltigen Beitrag dazu leisten, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln. Die Verhandlungen zu diesem Programm – das gehört zur Wahrheit dazu – waren mühsam, und nicht zu jedem Zeitpunkt war ein erfolgreicher Verhandlungsabschluss gewährleistet. Es gab viel Sand im Getriebe seitens des BMBF. Dass wir das Startchancen-Programm nun in dieser Form haben, ist auch dem großen Engagement aus Nordrhein-Westfalen in der Verhandlungsgruppe zu verdanken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Um das Programm im kommenden Schuljahr 2024/25 an den Start zu bringen, arbeiten wir konsequent an der Auswahl der Schulen und können dabei auf den Schulsozialindex zurückgreifen. Für die Schulformen, für die kein Schulsozialindex vorliegt, wurden vergleichbare Parameter und Kriterien für die Auswahl der Schulen herangezogen. Dabei starten wir mit einer ersten Kohorte von bis zu 400 Schulen für das nächste Schuljahr. Die Auswahl dieser Schulen ist in vollem Gange und erfolgt mit der fachlichen Unterstützung der oberen und unteren Schulaufsicht. Daran schließt sich im April die Phase der direkten und parallelen Ansprache der vorgeschlagenen Schulen und jeweils betroffenen Schulträger an. Schulen und Schulträger erhalten bis Mitte Mai die Gelegenheit, ihr Einverständnis zur Programmteilnahme in der ersten Kohorte zu erklären. Das Ministerium wird jeweils nachsteuern und dem BMBF die ausgewählten Schulen zum 1. Juni 2024 mitteilen. Die Auswahl der Schulen erfordert eine gute fachliche Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Deshalb haben wir im Februar zwei Schulaufsichtskonferenzen für die jeweiligen Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter durchgeführt. Parallel dazu wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalen Schulträger informiert, Letztere am Freitag, den 8. März. Weitere Schulträgerkonsultationen werden folgen. Für einen gelingenden Start bedarf es darüber hinaus einer guten pädagogischen Unterstützung und Begleitung. Deshalb arbeiten wir bereits seit einiger Zeit an Konzepten für die Qualifizierung der Schulleitungen von Schulen in herausfordernden Lagen, für die Vermittlung von Basiskompetenzen in den Grundschulen und der Sekundarstufe I, für eine unterstützende Elternarbeit und nicht zuletzt für die Unterstützung einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sehr geehrte Damen und Herren, das schulische Bildungssystem unterliegt einem stetigen Wandel, und Landtag das Startchancen-Programm ist ein wichtiges und konkretes Werkzeug, um auf die Dynamik einer herausfordernden Bildungslandschaft zu reagieren. Dass Sie das Startchancen-Programm aber mit dem deutlich umfassenderen Anliegen der seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen Schulfinanzierung in Nordrhein-Westfalen vermischen, führt in der Sache nicht weiter. Im Gegenteil: Dies vermag kaum davon abzulenken, dass aktuell vonseiten des BMBF die sehr konkreten Vereinbarungen zu den Inhalten und zur Finanzierung des DigitalPakts 2.0 nicht in der Form eingehalten werden, wie sie im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang der Verständigung auf das Startchancen-Programm getroffen worden sind. Vertrauensvoller Umgang auf verschiedenen Ebenen sieht meines Erachtens anders aus. Damit das klar ist: Die Bundesstaatssekretärin hat die Fachklausur zum Digitalpakt abgesagt und den Zeitplan einkassiert. Dass die Staatssekretäre dennoch ihre Gesprächsbereitschaft hochgehalten haben, hat dazu geführt, dass zwar ein Gespräch stattgefunden hat, aber eben nicht diese Fachklausur.

Protokoll ↗