Christina Weng
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist in der Lage, Spitzenmedizin zu betreiben. Wir erleben aber auch den Umbruch – Stichworte: „Krankenhausfinanzierung“, „Krankenhausplanung“, „ambulante Versorgung“ – und auch die wachsende Sorge um die Versorgung. Wir kennen Über-, Unter- und Fehlversorgung. Eine Unterversorgung begegnet uns beispielsweise bei Kinder- und Jugendmedizin und Überversorgung, wenn es um zu starke ökonomische Anreize geht. Die Fehlversorgung tritt dann auf, wenn es beispielsweise um die geschlechtergerechte Versorgung geht. Von daher begrüßt die SPD-Fraktion den Antrag der FDP. Mehr als drei Millionen Frauen sind von der progredienten, chronischen Erkrankung Lipödem betroffen. Gekennzeichnet ist sie durch eine unkontrollierte Vermehrung der Fettzellen, unterschiedliche Betroffenheit an den Extremitäten und das Waist-to-Hip-Phänomen. Die Betroffenen erleben teilweise einen extremen Leidensweg, gekennzeichnet von Schmerzen, Hämatombildung und Bewegungseinschränkungen, verstärkt durch einen wachsenden Grad an Übergewicht. Das ist keine Adipositas. Sie erleben deshalb Abwertung, wiederkehrende Hinweise wie – Frau Schneider hat es erwähnt –: „Mach’ mehr Sport“, oder: „Eine Diät würde dir wirklich gut stehen“, und die daraus resultierenden mentalen bis tatsächlich manifesten psychischen Belastungen und Diagnosen. In der derzeitigen Medizinerinnenausbildung finden sich im Curriculum gerade mal 30 Minuten zu diesem Thema. So wundert es nicht, dass die Frauen einen so langen Leidensweg durchmachen müssen, bis sie die konkrete Diagnose „Lipödem“ erfahren. Glaubt man, der Leidensweg sei mit der Diagnose beendet, so droht schon das nächste Dilemma der oft nicht strukturierten notwendigen Behandlungen. Es ist klar, dass die Leistungen des SGB V auf Bundesebene zu regeln sind. Wir wissen, dass die Verifizierung dieser Erkrankung in der LIPLEG-Studie abgebildet ist und dass sich der G-BA bis Ende des Jahres abschließend damit beschäftigen will. Ich erhoffe mir, dass wir auf diese Weise Klarheit darüber bekommen, wie wir das Problem evidenzbasiert angehen können. Seitens der betroffenen nordrhein-westfälischen Frauen ergeht daher der dringende Hinweis und der Wunsch an unseren Gesundheitsminister, auch in der Gesundheitsministerkonferenz auf folgende Entscheidungen zu drängen. 21.03.2024 Die Liposuktion – das heißt: die Entfernung des Fettgewebes nach getroffener Diagnose – erfolgt bereits in Stadium 1 und ist in den Leistungskatalog der GKV unbedingt mit aufzunehmen. Die bislang lediglich ab Stadium 3 finanzierte Behandlung ist in Bezug auf die Folgeerscheinungen, nicht zu sprechen von der gestörten Lebensqualität, einfach zu spät und für die betroffenen Frauen unzumutbar. Die Einschränkung in der Erwerbstätigkeit – lange Krankheitsphasen – machen diese Erkrankung zusätzlich zu einem Armutsrisiko im Alter. Es ist eine Frage von Gerechtigkeit, das abzustellen. Eines noch: Obwohl das Sozialgericht in Karlsruhe bereits im Mai 2019 feststellte, dass bei dem Bein-Lymphödem die Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichens G angezeigt ist, berichten Fachärztinnen und Fachärzte, dass es nur selten zu der Zumessung eines Grades der Behinderung von 50 kommt, auch wenn mehrere Symptome in Wechselwirkung zueinander auftreten und sie dies ihren Patientinnen in Gutachten bescheinigen. Die nötigen Widerspruchsverfahren sind eine weitere traumatische Erfahrung. Es geht also um eine vertiefte Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner und damit um die Verbesserung der Diagnostik und Therapie. Es geht auch darum, die Forschung zu stärken, Selbsthilfestrukturen zu unterstützen, den existenziell wichtigen Zugang zu den Liposuktionen im Stadium 1 zu ermöglichen und den entsprechenden GdB anzuerkennen. Gerade das haben wir in unserem Entschließungsantrag extra betont. Ich habe das Gefühl, dass ich nicht unbedingt an Sie appellieren muss. Wir sind uns sehr einig darin, die Situation von Frauen mit Lipödem gemeinsam nachhaltig verbessern zu wollen. Ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
