Dietmar Brockes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. Das OVG hat sein Urteil im Rahmen des Gauseköte-Verfahrens gefällt. In der Urteilsbegründung ist es über den eigentlichen Sachverhalt hinaus auf die Übergangsregelung eingegangen. Der LEE, der Landesverband Erneuerbare Energien, hat gerade eben in einer Pressemitteilung dazu erklärt – ich zitiere –: „Der gerade beschlossene LEP“ – da ist man wohl der Zeit um einige Minuten voraus – „erweist sich vor diesem Hintergrund zumindest in Teilen schon jetzt als rechtswidrig, was in gleicher Weise den Lenkungserlass erfasst.“ Wie bewerten Sie diese Aussage des LEE?
