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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 21.03.2024 Sitzungen 18/59

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stinka, sehr geehrter Herr Brockes, ich bin zwar kein Abgeordneter aus dem Kreis Lippe, und ich bin kein Jurist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es auch noch keine Urteilsbegründung; zumindest wurde noch keine veröffentlicht. Ich kenne den Sachverhalt trotzdem, weil der Kreis Lippe nicht so weit vom Kreis Paderborn entfernt liegt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Es ging um 13 Windkraftanlagen auf der Gauseköte, die der Kreis Lippe nicht genehmigt hat, weil es seitens der Bundeswehr und der britischen Armee Bedenken bezüglich des Flugkorridors über dem Truppenübungsplatz Senne gab. Das Gericht gab dem Kreis Lippe bei sechs Windrädern recht, dass die Bedenken gerechtfertigt seien. Bei den anderen sieben Windrädern regte das Gericht an, man müsse sich das noch einmal ansehen. Das hat für mich, zumal es schon ein bisschen zurückliegt, dass die Klage eingereicht wurde, überhaupt nichts mit der Änderung des Landesentwicklungsplans zu tun. Ich weiß also nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass das den aktuellen Landesentwicklungsplan betreffen würde. Bei meiner ersten Rede hier im Landtag im Sommer 2017 ging es auch schon um Windkraft. Das ist zwar nur ein Thema von vielen, wenn wir über den Landes-21.03.2024 entwicklungsplan sprechen, aber offensichtlich ein ganz zentraler Punkt, zumindest dann, wenn wir die Anhörung vom 31. Januar 2024 zugrunde legen. Da hätte man fast den Eindruck gewinnen können, der ganze Landesentwicklungsplan drehe sich nur um Windkraft. Für meinen Wahlkreis, den Kreis Paderborn, trifft dieses Gefühl bis zu einem gewissen Grad auch zu. Die drei Kommunen mit der größten installierten Nennleistung bei der Windkraft liegen im Kreis Paderborn. Das sind – genau in dieser Reihenfolge – Lichtenau, Bad Wünnenberg und Paderborn selbst. Das größte Problem für die Kommunen und damit auch für den Ausbau der Windkraft war in der Vergangenheit ein Begriff aus dem Baugesetzbuch, nämlich der Begriff des substanziellen Raums. Ebendieser substanzielle Raum sollte dem Ausbau von Windkraft gewährt werden. In der Praxis stellte sich dann heraus, dass keiner richtig wusste, was substanzieller Raum eigentlich ist. Im Ergebnis mussten sehr oft die Gerichte bemüht werden, um den substanziellen Raum zu definieren. Das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes wählt hier einen anderen und viel besseren Ansatz. Der Bund gibt zu erreichende Flächenanteile vor. Bundesweit sollen 2 % für Windkraft vorgehalten werden. In den Ländern ist es entsprechend den dortigen Gegebenheiten mal mehr und mal weniger. Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern haben das Ziel 2,2 %, Stadtstaaten wie Hamburg nur 0,5 %. Die Latte für NRW liegt bei 1,8 %. Erreicht werden muss dieses Ziel in Stufen bis 2032. Wir in NRW sind ehrgeiziger und wollen dieses Ziel bis 2025 erreichen. Wie wollen wir das schaffen? Wir wollen zum Beispiel Landes- und Regionalplanung parallel laufen lassen. Im ersten Schritt haben wir dazu das Land in sechs Planungsregionen aufgeteilt, nämlich die fünf Regierungsbezirke und den Regionalverband Ruhr. Für diese sechs Regionen gibt es vergleichbar den Bundesregelungen prozentuale Flächenziele. Auch da gilt wieder der Grundsatz, dass dort, wo mehr geht, auch mehr entstehen soll. In ländlichen Planungsregionen wie Ostwestfalen-Lippe oder dem Münsterland sind es 2,13 %. Im Regionalverband Ruhr ist es entsprechend weniger. Das ist der erste wichtige Schritt für eine faire Verteilung. Regionen dürfen nicht das Gefühl bekommen, die Lasten der Energiewende alleine tragen zu müssen. Als Abgeordneter aus dem Kreis Paderborn weiß ich genau, wovon ich spreche. Um letztlich Akzeptanz zu erzielen, bedarf es aber mehr. Lichtenau ist fast so groß wie Düsseldorf, was die Fläche angeht. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Landtag Die eine Stadt hat fast 11.000 Einwohner, die andere Stadt fast 630.000. Natürlich geht in Lichtenau in Sachen „Windkraft“ mehr als in Düsseldorf. Aktuell drehen sich allein in Lichtenau über 150 Windräder. Damit haben die Menschen erst einmal kein Problem, solange die Kommunen selbst mitbestimmen dürfen, wo Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Und genau das geschieht aktuell bei der Windplanung. Für den Regierungsbezirk Detmold bedeutet das aktuell, dass die eigentlich abgeschaffte Abstandsregelung von 1.000 m sogar beibehalten werden kann (Thorsten Klute [SPD]: Beibehalten werden kann!) und auch im Wald erst einmal kein Ausbau erfolgen soll. An dieser Stelle pflege ich zu sagen, dass damit ein regionaler Deckel eingezogen werden kann. Meine grünen Koalitionskollegen betonen an der gleichen Stelle, dass es keinen regionalen Deckel gebe; das haben sie auch gerade hier getan. Bei der Opposition sorgt das regelmäßig für Verwirrung; (Thorsten Klute [SPD]: Zu Recht!) denn wir haben beide recht. Kommunen können über eine Positivplanung mehr Fläche als über den Regionalplan angedacht ausweisen. Genau das geschieht auch. Darum sind wir in Sachen „Wind“ schon jetzt Vorreiter; wir sind schnell. NRW gehört zur Spitzengruppe der Länder, die das Wind-an-Land-Gesetz ambitioniert umsetzen. Dadurch schaffen wir für Unternehmen und für Kommunen schnell Planungs- und Investitionssicherheit. Um den Wirtschaftsstandort NRW für die Zukunft fit zu machen, bedarf es eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dafür braucht es in unserem Land Fläche. Diese stellen wir bereit, damit NRW ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, der von fossiler Energie weniger abhängig wird. Mit dem im Dezember letzten Jahres beschlossenen Bürgerenergiegesetz können Kommunen und Privatpersonen schon jetzt stärker profitieren. Auch damit fördern wir Akzeptanz. Mit dem Landesentwicklungsplan legen wir die Basis für den schnellen Ausbau und für mehr Akzeptanz vor Ort. Überhaupt enthält der Zukunftsvertrag von CDU und Grünen zum Landesentwicklungsplan viele kluge Vorhaben. Zum Beispiel überlegen wir, wie Kommunen, die infolge des Ausbaus der erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben, künftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Weiterentwicklung erhalten können. 21.03.2024 Mit einem überarbeiteten Landesentwicklungsplan, einer fairen und sinnvollen Verteilung der Belastungen sowie einem Mitspracherecht vor Ort bringt diese Landesregierung den Ausbau von erneuerbaren Energien rechtssicher und schnell voran. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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