Dietmar Brockes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich gehe davon aus, dass Sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar kennen. Da hat das Oberverwaltungsgericht festgehalten, dass das Lenkungsziel des Planungssatzes 10-2.13 LEP kein beachtliches Ziel der Raumordnung darstelle und aufgrund des gesetzgeberischen Paradigmenwechsels neuen Plänen auch in einer Übergangsphase keine Ausschlusswirkung mehr zukomme. Ich möchte Sie deshalb fragen: Warum wollen Sie trotzdem heute hier einen in Teilen rechtswidrigen Landtag LEP-Entwurf verabschieden und damit den Ausbau der Windenergie ausbremsen?
