Dietmar Brockes
Vielen Dank für die Nachfrage, Dr. Korte. Ich erkläre es Ihnen noch einmal: Wir brauchen gerade in den ländlichen Bereichen bzw. bei den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Fläche für die Biogasanlagen, um dort zum Beispiel Biomethananlagen bauen, vielleicht auch grünen Wasserstoff produzieren und Elektrolyseure installieren zu können. (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Nein!) Die Biomasse muss auch gelagert werden können. Der LEE hat Ihnen bei unserer Anhörung zu Biomethan ins Stammbuch geschrieben, dass man die Biomasse über ein paar Monate lagern muss, wenn man sie systemdienlich einsetzen möchte. (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Das ist doch längst geregelt! Was wollen Sie denn im LEP ha- ben?) Dafür müssen Sie den Landwirtinnen und Landwirten die Flächen zur Verfügung stellen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, dies entsprechend in den Antrag hineinzuschreiben. Ich hoffe, dass Sie es dieses Mal verstanden haben, Herr Kollege. (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Nein! – Weitere Zurufe) – Dann sind wir leider wieder bei dem Bildungsthema angekommen. Wir wissen, wo Nachholbedarf besteht. (Beifall von der FDP – Zuruf von Michael Röls- Leitmann [GRÜNE]) Ebenso haben die Wirtschaftsverbände in der Anhörung berechtigte Sorgen geäußert, dass es in Gewerbe- und Industriegebieten durch die Zubaumöglichkeiten bei Windkraftanlagen zur Verknappung von GIB-Flächen kommt. Das Verhältnis von Flächen für erneuerbare Energien zu benötigten Gewerbeund Industrieflächen wird nämlich zulasten von Letzteren ausgelegt. Das hemmt die wirtschaftliche Entwicklung enorm. Auch das ist in diesem LEP-Entwurf ein falsches Signal. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Die Architektenkammer moniert deutlich, dass mit dem Entwurf ein Stück kommunale Planungshoheit Landtag und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten verloren gehen. All diese Punkte machen deutlich, dass man dem LEP in dieser Form nicht zustimmen kann. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen ist nur dann zuverlässig im Sinne der Bundesziele garantiert, wenn die dafür benötigten Flächen durch rechtskräftige Regionalpläne gesichert sind. Für eine Änderung des Landesentwicklungsplans, der für alle Betroffenen Klarheit und Planungssicherheit schafft, braucht es einen sauberen und rechtssichereren Verordnungsentwurf. Genau das ist dieser Entwurf nicht. (Beifall von der FDP) Die Wirtschaft braucht die Energie, die Städte und die Gemeinden wollen sorgenfrei den Zubau auf ihren Gebieten steuern, und die Windkraftprojektierer brauchen Klarheit darüber, wo neue Anlagen hingestellt werden können. Diese Vorgaben erfüllt dieser Entwurf nicht. Statt für Beschleunigung sorgen Sie mit Ihrem Entwurf für Planungswirrwarr. Man muss deshalb ganz klar sagen, dass man diesen Entwurf nur ablehnen kann. Wegen des noch nicht veröffentlichten Urteils, das Sie hätten abwarten müssen, ist außerdem zu befürchten, dass Sie hier heute Rechtsbruch betreiben. Deshalb können wir diesen Entwurf nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
