Dietmar Brockes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir stimmen heute hier über die Änderung des Landesentwicklungsplanes ab. Dies ist eben kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Das Hohe Haus kann dieser in ihrer Gänze nur entweder zustimmen oder diese ablehnen, aber keine Veränderungen daran vornehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, nachdem es in der Anhörung so massive Kritik an diesem LEP-Entwurf gab, hätte ich erwartet, dass Sie dafür sorgen, dass die Landesregierung diesen Entwurf zurücknimmt und überarbeitet. In dieser Form ist er nicht beschlussfähig. Das hat bereits die Anhörung ergeben. (Beifall von André Stinka [SPD]) Darüber hinaus ist am 16.02. – der Kollege Stinka hat es eben schon erwähnt – ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts erfolgt. Dieses ist nach dem Gauseköte-Verfahren gefällt worden, in welchem auch die Übergangsregelung geprüft wurde. Ich hätte von Ihrer Seite erwartet – erst recht da die Ministerin nicht die Möglichkeit hat, heute hier zu sein –, dass Sie mit Ihrer Debatte so lange warten, bis das Urteil rechtskräftig ist und allen die schriftliche Begründung vorliegt. Stattdessen beschließen Sie heute vermutlich einen rechtswidrigen Landesentwicklungsplan. Sie sorgen hier für heilloses Chaos! (Beifall von der FDP) Die Sachverständigen haben inhaltlich und fachlich schon deutliche Zweifel an Teilen des Entwurfs geäußert. Die von den Sachverständigen monierten Punkte betrafen die sogenannte Übergangsregelung, die nun vermutlich wegen ihrer fehlenden Rechtssicherheit einkassiert wird. Bei der Steuerung von Windenergienutzung im Übergangszeitraum im Ziel 10.2-13 werden nämlich Übergangsregelungen aufgestellt, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. In der Anhörung ist klar gesagt worden, dass hierbei vermutlich sowohl gegen Art. 70 ff. Grundgesetz als auch gegen Art. 83. ff. Grundgesetz verstoßen wird, was die Verwaltungskompetenzen angeht. Das wird Ihnen wohl jetzt auf die Füße fallen. Sie hatten die Hoffnung, dass Sie das schnell umsetzen können und auch die Regionalräte schnell die Regionalplanänderungen beschließen würden, sodass Landtag diese Übergangsregelung gar nicht zum Tragen kommt. Wir hingegen haben von vornherein unsere Skepsis geäußert. Gerade in den rheinischen Regionalräten gibt es massiven Ärger und massiven Druck, weil dort ein enormes Flächenproblem besteht. Sie werden es heute Abend selbst erleben, dass in Bornheim mit den Stimmen der CDU und vermutlich auch mit den Stimmen von großen Teilen der Grünen der Regionalplanänderungsvorschlag abgelehnt wird. So sieht es nämlich aus. Sie überfordern damit einige Kommunen und einige Regionen. (Beifall von der FDP und André Stinka [SPD]) Ebenso bin ich sehr enttäuscht, dass bei der Änderung zu den erneuerbaren Energien – Sie haben es gesagt – das Thema „Biogas“ komplett ausgespart wird. Wir als FDP-Landtagsfraktion haben hierzu im letzten Jahr einen sehr guten Antrag eingebracht, zu dem es eine tolle Anhörung gab. Einmal mehr aus ideologischen Gründen haben Sie ihn abgelehnt. Er hat deutlich gemacht, welche Rolle gerade auch Biogas und Biomethan spielen können, weil sie grundlastdienlich sind und zudem systemdienlich eingesetzt werden können. Gerade wenn Wind und Sonne nicht vorhanden sind, wäre dies eine hervorragende Ergänzung. In diesem LEP-Entwurf wird Biogas in keiner Weise erwähnt. Alleine um die Potenziale des Anlagenbestandes zu erhalten, hätte es dringend einer Ergänzung bedurft. Wenn Sie nun nacharbeiten müssen, hoffe ich, dass Sie wenigstens das noch mit einbauen, damit für die Biogasbetreiberinnen und -betreiber Klarheit herrscht. (Beifall von der FDP)
