André Stinka
Herr Mostofizadeh, da ich im Ältestenrat bin und ich mir vorstellen kann, wie Tagesordnungen entstehen: Wäre ich Minister, wäre mir das so wichtig, dass ich hiergeblieben wäre und dann auch teilgenommen hätte. Diesen Hinweis hätte ich ihr gegeben. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Fabian Schrumpf [CDU]) Kommen wir zurück zum Thema. Ich habe deutlich gemacht, dass es eine OVG-Entscheidung vom 16. Februar 2024 gibt, nach welcher eines der zentralen Ziele des Landesentwicklungsplans, nämlich das Ziel 10.2-13, keinen Bestand hat. Es liegt also nicht vor. Es wird deutlich, dass die in den Anhörungen geäußerten rechtlichen Bedenken hier richtig waren. Das OVG kommt bereits zu dem Entschluss, dass das Lenkungsziel des LEP sich als rechtswidrig erweist und damit dem Lenkungserlass – eines der Übergangskriterien, die Sie hier angeführt haben – die rechtliche Grundlage entzogen wurde. Dabei kam es Ihnen doch gerade mit dem Lenkungserlass darauf an, den Kommunen für die kommenden Monate eine Perspektive zu geben. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die drängendste Frage ist damit immer noch nicht geklärt: Welche Regelung wird nun für den Übergangszeitraum getroffen? Vielmehr fallen wir zurück auf das alte Regelwerk, und damit war die gesamte geleistete Arbeit für die Katz. Das ist in der Anhörung mehrfach deutlich geworden. Herr Dr. Untrieser, Sie Landtag haben sich mehrfach bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien bedankt. Jetzt können Sie denen sagen, dass sie mit der ganzen Arbeit wieder von vorne anfangen können. Dabei hat es in der Anhörung im Januar – ich habe mich auch schon darauf bezogen – genügend Hinweise gegeben. Wenn ein zentrales Element dieses LEP für rechtswidrig erklärt wurde, frage ich mich nun, was wir hier überhaupt tun. Auf welcher Grundlage sprechen wir, wenn die Übergangszeiträume so nicht gestaltet werden können? Wir als SPD-Fraktion können hier ganz klar hervorheben, dass wir einer solchen rechtswidrigen Verordnung ganz sicher nicht zustimmen werden. Wir würden gleich gerne von der Vertretung von Frau Neubaur wissen, wie man so in ein Beratungsverfahren gehen kann. Wie wollen wir das organisieren? Denn Ihnen war doch die Rechtssicherheit im LEP immer wichtig. Das ist auch bei uns so. Denn sonst werden sich Investorinnen und Investoren garantiert nicht beteiligen. Einen Punkt der gesamten Debatte, der mir auch wichtig ist, möchte ich noch zur Sprache bringen: die Frage des Personals. Wir können hier im Landtag natürlich Rechtsverordnungen bescheiden, und wir können auch Gesetze erlassen und Dinge beschließen. Aber das muss von Fachleuten in die Praxis der Menschen umgesetzt werden. Worüber sprechen wir in diesem Bereich? Wir brauchen sowohl Personal in den Bezirksregierungen als auch in den unteren Immissionsschutzbehörden, welche die Anträge zu Windenergieanlagen letztendlich genehmigen müssen. Genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Es ist die Regional-Initiative Wind eingerichtet worden, und die Bezirksregierungen haben eine ganze Reihe neuer Stellen bekommen. In den Genehmigungsbehörden ist das aber nicht der Fall. Irgendjemand muss aber die Genehmigungen schreiben – und das nicht irgendwie, sondern, wie wir gerade erfahren haben, gerichtsfest. Sprich: Wir brauchen erfahrene Fachleute, die die Genehmigungen ausfertigen. Das gilt sowohl für Genehmigungen als auch für deren Versagung. Mit den Klagen sind auch die unteren Immissionsschutzbehörden betraut. Aber was ist geschehen? Durch die Regional-Initiative Wind und die weiteren Stellen in den Bezirksregierungen werden aktiv Experten aus den Kreisen und Städten abgeworben. Das ist kein Wunder, weil häufig besser bezahlt wird und man andere Ausstiegsmöglichkeiten hat. Dann funktioniert aber das ganze Verfahren nicht. Wir alle wissen: Wir können uns die Fachleute nicht backen, aber es muss doch in unserem Interesse liegen, an einem Strang zu ziehen und nicht das langjährig erfahrene Personal an den Stellen wegzu-21.03.2024 nehmen, an denen es definitiv gebraucht wird. Wir sorgen so für einen Konkurrenzdruck innerhalb bestehender Strukturen. Dabei muss es doch darum gehen, gemeinsam zu überlegen, wie es uns gelingen kann, unser Ziel zu erreichen, möglichst schnelle und rechtssichere Genehmigungen beispielsweise für Windenergieanlagen zu erlassen. Das ist wichtig für das Vorankommen der Energiewende. Deswegen muss nach Auffassung der SPD-Fraktion dafür gesorgt werden, dass es in personeller Hinsicht nicht zu einer Überforderung kommt, auch nicht in den Bezirksregierungen. Denn obwohl dort neue Stellen geschaffen wurden, sind noch immer nicht alle Stellen besetzt. Ich erinnere mich noch an einen Brandbrief von Minister Reul an das eigene Kabinett vor rund einem Jahr. Ich habe hier an diesem Pult zu dem gleichen Thema gesprochen. „Alarmstufe Rot“ war damals sein Hinweis. Schon damals blieb die Frage offen, wie handlungsfähig die Landesverwaltung eigentlich ist. Damals mahnte Minister Reul bereits zur Priorisierung und erklärte, dass die Aufgaben nicht in der gebotenen Tiefe und nur mit erheblicher Verzögerung bewältigt werden könnten. Beides können wir uns aber nicht leisten. Wenn wir wollen, dass uns die Energiewende gelingt – der LEP soll ja die Grundlage dafür sein –, darf es nicht sein, dass es letztendlich am Personal scheitert. Nun kommt erneut unser Vorwurf. Vielmehr muss, wie Herr Minister Reul im letzten Jahr betont hat, eine Priorisierung stattfinden. Sie haben aber bislang keine Priorisierung vorgenommen, und jetzt haben Sie auch noch einen rechtsunsicheren LEP. Es kann nicht sein, dass beispielsweise 330 Förderprogramme in der Bezirksregierung Arnsberg parallel administriert werden und dies mit Personal unterfüttert werden muss. Das ist Wahnsinn. Das kann niemand schaffen. Das Land hat hier eine Verantwortung – das habe ich damals schon gesagt –, Schwerpunkte zu setzen und nicht beispielsweise dem Hobby von Frau Scharrenbach nachzugehen, im Blitzlichtgewitter schöne Förderbescheide zu überreichen. Das ist nicht die Aufgabe von Bezirksregierungen. Darüber hinaus ist auch nicht nachvollziehbar, dass man auf Biegen und Brechen die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne parallel laufen lässt. Das führt natürlich zu einer weiteren Belastung. Das ist jedem klar. Denn schließlich soll der Landesentwicklungsplan den Rahmen setzen, und die Regionalpläne sollen diesen konkretisieren. Aber wie soll das gelingen, wenn gleichzeitig geschrieben und verhandelt wird? Nicht zu vergessen ist, dass drei parallele Regionalplanungsverfahren notwendig sind: der Teilplan Wind-Landtag energie, der Teilplan für die Nutzung nicht energetischer Rohstoffe und die Überarbeitung des gesamten Regionalplans. Den entsprechenden Papierberg haben wir gesehen, und die Forderungen der Verbände und die Hinweise der Bevölkerung müssen auch abgearbeitet werden. Das bleibt ja nicht ohne Resonanz. Ich habe mich damals gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen mit den Spitzen der SPD-Regionalratsfraktionen zum Austausch getroffen. Dabei ist mehr als deutlich geworden, dass es in der Koordinierung auch aufgrund der zeitlichen Ankündigung bzw. fehlender Ansagen des Landes enorme Defizite gibt, was daran hindert, ein geregeltes Verfahren möglich zu machen. Das trägt wiederum dazu bei, dass hier Rechtsunsicherheit herrscht. Wann wird welcher Plan gelten? Wann greifen die Pläne ineinander? Und welche Regelungen gibt es jetzt für den Übergangszeitraum, da der Plan vom Gericht gerade so nicht anerkannt wurde? Diese offenen Fragen führen unweigerlich dazu, dass Investorinnen aktuell zurückhaltend sind, weil sie Planungssicherheit brauchen und nicht auf Schadenersatz klagen wollen. Das können wir uns nicht erlauben; das geht zulasten der Energiewende. Deswegen haben Sie keinen Beitrag dazu geleistet, einen deutlichen Punkt zu setzen, um diese Energiewende voranzubringen. Noch mal: Geschwindigkeit und Sorgfalt gehören zusammen – und nicht erst Geschwindigkeit und dann alles schnell zusammenklatschen. In der Anhörung ist unter anderem auch deutlich geworden, dass im LEP eine Änderung beim Biogas vergessen wurde. Alle Kolleginnen und Kollegen wissen, wie wichtig gerade die Biogas- und Reststoffverwertung ist, um geeignete Speicher aufzubauen. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass Netzschwankungen dadurch verhindert werden können. Wir müssen alle Potenziale nutzen, genauso wie beim Thema „Freiflächenphotovoltaik“, das wir gleich noch geschildert bekommen werden. Bayern war hier deutlich schneller durch einen deutlich besseren und klareren Erlass. Wir brauchen diesen Schub in allen Bereichen. Es muss uns gelingen, den Weg für einen Erfolgskurs inklusive eines Höhenfluges für alle Formen der Erneuerbaren zu ebnen. Ansonsten können wir dieses Industrieland nicht in die Klimaneutralität überführen. Wir als SPD-Fraktion finden es aber schade, dass so gearbeitet wird, wie wir es heute sehen, obwohl es Hinweise gab, wie viel Rechtsunsicherheit hier herrscht, und obwohl es ein wichtiger Baustein aus Ihrem Koalitionsvertrag ist. Noch mal: Wenn es ein zentrales Element ist, dann muss es Ihnen auch wichtig sein, dass hier Rechtssicherheit gegeben ist. 21.03.2024 Wir werden dieser nichtrechtskonformen Verordnung in dieser Form auf jeden Fall nicht zustimmen. Wir hätten uns ein anderes Verfahren gewünscht. Sie sind die Regierung. Sie haben die Verantwortung dafür zu tragen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
