Dr. Christian Untrieser
Keine Sorge, das ist nicht mein Redemanuskript. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist der Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Oh Gott!) inklusive aller Stellungnahmen, aller Bewertungen und Beurteilungen seitens der Landesregierung, was man mit diesen Stellungnahmen macht. Ich gehe davon aus, dass Sie das alles gelesen haben. Das bringt mich zu zwei Gedanken. Zum Ersten möchte ich den fleißigen Mitarbeitern in der Landesregierung ganz herzlich danken, dass sie über 3.400 Seiten gelesen haben. Das Raumordnungsgesetz gibt aber vor, dass sie nicht nur lesen, sondern alles gewichten, beachten und begründen, ob sie etwas aufnehmen oder nicht. Das ist sehr viel Arbeit. Für diese Arbeit ganz herzlichen Dank an die Mitarbeiter der Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zum Zweiten – deswegen habe ich das mitgebracht – handelt es sich um ein Verfahren, das sehr lange gedauert hat. Ich glaube, dass wir uns das in Zeiten, in denen wir schneller werden wollen, in denen wir transformieren wollen, nicht mehr bei jedem Verfahren, bei jedem Landesentwicklungsplan leisten können. Wir müssen uns ernsthaft Gedanken darüber machen, wo wir entschlacken können, wo wir entbürokratisieren können. Das wird an der einen oder 21.03.2024 anderen Stelle bedeuten, dass wir nicht gewährleisten können, dass jeder, der eine verschriftlichte Stellungnahme haben will, diese auch bekommt. Das ist – bevor das einige in der Debatte gleich aufgreifen – keine Abkehr von Beteiligungsrechten, keine Einschränkung, sondern es ist umgekehrt: Wenn wir nicht anders arbeiten, dann werden wir Transformation, Klimaschutz, die Entwicklung unseres Landes hin zu mehr Wohlstand nicht schaffen. So wie wir bisher gearbeitet haben, geht das nicht. (Beifall von der CDU) Nach diesen formalen Bemerkungen komme ich zum Inhaltlichen. Der Landesentwicklungsplan beschäftigte sich in diesem Fall mit erneuerbaren Energien. Wir möchten Nordrhein-Westfalen zum klimaneutralen Industriestandort machen. Dafür werden wir erneuerbare Energien sehr stark ausbauen. Wir waren schon in der Vergangenheit auf einem guten Weg, aber der neue Landesentwicklungsplan legt noch einmal Grundlagen, wie wir noch besser, schneller und effizienter vor allem Windenergie und Photovoltaik aufbauen können. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz – Sie alle wissen, dass wir als traditionelles Kohleland viele unserer Emissionen aus der Energiewirtschaft haben; deswegen ist es Klimaschutz, wenn wir die Energieproduktion aus Wind und Sonne ausbauen –, sondern es ist auch ein wirtschaftlicher Aspekt, und das sage ich als Sprecher meiner Fraktion für Wirtschaft Das kann man nachlesen, zum Beispiel in der aktuellen Stellungnahme von unternehmer nrw zur Europawahl in diesem Jahr. Ich zitiere mit freundlicher Erlaubnis des Präsidenten: „Die EU muss […] alles dafür tun, das Angebot auf dem Strommarkt zügig auszuweiten. Dazu gehört auch der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“ Es ist eindeutig ein Gewinn für die Wirtschaft, ein Erfordernis für die wirtschaftliche Entwicklung, dass wir erneuerbare Energien ausbauen. Ich sage das ausdrücklich, weil eine Partei dies immer – vermutlich auch gleich wieder – bestreitet. Es ist im Sinne von Klimaschutz und Wirtschaft, dass wir die erneuerbaren Energien ausbauen. In meiner Fraktion haben wir es so aufgeteilt, dass der Kollege Hoppe-Biermeyer den Windbereich näher beleuchten wird, während ich Ihnen inhaltlich etwas zum Bereich „Photovoltaik“ sagen werde. Denn wir haben gute Maßnahmen und gute Rahmenbedingungen, um Photovoltaik in diesem Land auszubauen. Zunächst ist zu nennen, dass die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie dann möglich ist, wenn sie mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung Landtag im Regionalplan vereinbar ist. Es ist ganz wichtig, dass wir das in Einklang bringen und es sich insgesamt um Konversionsflächen wie Brachflächen, Aufschüttungen oder auch Standorte entlang von Autobahnen und Schienen handelt. Wir müssen hier ansprechen – das haben wir in den Fraktionen und auch im Verfahren eingängig diskutiert –, dass wir im Bereich von Flächen-PV, wir sprechen jetzt nicht über die PV auf Gebäuden, Konkurrenzen insbesondere mit anderer wirtschaftlicher Nutzung, aber vor allem auch mit der Landwirtschaft haben. Der Landesentwicklungsplan spricht auch hier ein weises Urteil. Wir sagen nämlich, dass auf hochwertigen Ackerböden Flächen-PV nur in Form von Agri-PV – also aufgeständert – stattfinden soll, sodass ich eine Doppelnutzung habe: Unten auf dem Acker wächst etwas, und oben habe ich noch den Ertrag aus der Sonne. Das werden wir in landwirtschaftlichen Kernräumen so festlegen; wertvolles Ackerland soll für die Energieerzeugung nicht verloren gehen. Ein weiterer Punkt ist, dass wir auf besonders geeigneten Flächen möglichst große Photovoltaikanlagen vorsehen wollen. Das sind zum Beispiel Halden und Deponien, von denen wir viele in diesem Land haben, Brachflächen und vor allem auch die Windenergiegebiete, weil da die Erzeugung von Energie schon stattfindet. Es macht sehr viel Sinn, wenn in diesen Windenergiegebieten am Boden auch noch Photovoltaik installiert ist. Übrigens gleichen sich die Windverfügbarkeit und die Sonnenverfügbarkeit oft aus. Außerdem haben wir geregelt, dass man 500 Meter von Schienenwegen, von Autobahnen, von Landesstraßen und 200 Meter von allen anderen Straßen entfernt Anlagen errichten darf. Ein letzter Punkt, den ich hier ansprechen möchte – das ist auch ein innovatives Projekt und im Landesentwicklungsplan angeführt – betrifft schwimmende Photovoltaikanlagen oder „Floating-PV-Anlagen“. Es macht durchaus Sinn, dass wir die vielen Seeflächen, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, einer Doppelnutzung zuführen und auf diesen Seeflächen Photovoltaikmodule installieren. Daraus ergibt sich erneut ein Doppelnutzen: Ich gewinne Energie aus der Sonne, und der Landwirtschaft oder anderen Nutzungen geht keine Fläche verloren. Insofern haben wir auch die Floating-PV-Anlagen in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. Kollege Hoppe-Biermeyer wird – wie gesagt – zu den weiteren Bestimmungen zu Wind ausführen. Insgesamt ist das ein sehr guter und sehr ausgewogener Landesentwicklungsplan im Bereich der erneuerbaren Energien. Ich freue mich deswegen, wenn Sie diesem in möglichst großer Zahl zustimmen können. – Herzlichen Dank. 21.03.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Serdar Yüksel [SPD]: Schön für die Recycling- tonne!)
