Sven Wolf
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März 1982 traf sich der neu gegründete Zentralrat Deutscher Sinti und 21.03.2024 Roma zu einem längeren Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt. Eine der ganz zentralen Forderungen des Verbands war die Anerkennung des Völkermords an Sinti und Roma aus rassischen Gründen während der NS-Gewaltherrschaft. Die beiden Hauptpersonen dieses Gesprächs, Romani Rose und Helmut Schmidt, blieben danach in einem engen Austausch. Auf die Bitte zu einem Grußwort von Rose im Jahr 2004 beschreibt Helmut Schmidt in einem persönlichen Brief die Erinnerung an die damalige Begegnung im Bungalow des Bundeskanzleramts in Bonn, bei der Rose Schmidt eine Geige schenkte, die Loki Schmidt bis ins hohe Alter spielte. Er schrieb: „aber wir haben die Geige gut aufbewahrt und haben manchmal Gästen davon und von Ihnen und vom Schicksal der Sinti und Roma gesprochen. Ich stehe immer noch an Ihrer Seite!“ Mit dieser Anerkennung dieses Menschheitsverbrechens als Völkermord aus rassischen Gründen begann 1982 auch die Arbeit der Verbände in den Bundesländern, und so auch in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen – der Kollege Daniel Hagemeier hat es schon betont – mit dem heutigen Antrag diese Arbeit, die sie leisten, anerkennen, wertschätzen und für die Zukunft sichern. Deswegen will ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der mit antragstellenden Fraktionen ausdrücklich dafür bedanken, dass wir so intensiv gemeinsam über dieses Thema diskutiert haben. Wir haben vor wenigen Tagen mit Roman Franz zusammengesessen, haben ihm diesen Antrag vorgelesen und haben diskutiert. – Ich freue mich, dass Sie heute bei dieser Diskussion dabei sind. Die Vereinbarung soll uns allen mehr über die Geschichte der Sinti und Roma vermitteln. Sie soll die Erinnerung an die Verfolgung wachhalten. Sie soll sich gegen Diskriminierung stark machen. Sie soll die Sprache dieser Minderheit pflegen und fördern, und sie soll uns diese Kultur erklären. Sie soll aber auch erklären, warum es Jahrhunderte Diskriminierung gab, warum wir als Mehrheitsgesellschaft über Generationen Vorurteile und Stigmatisierungen weitergegeben haben. Schauen Sie in die Rechtsprechung: Noch 1956 hat der Bundesgerichtshof die Ermordung und Verfolgung aus rassischen Gründen nicht anerkannt. Die Verfolgung sei, sagte der BGH damals, legitim gewesen, und benutzte dabei die gesamte Sprache der NS-Propaganda in diesem Urteil. Ich will das nicht wiederholen, weil ich als Jurist mich für dieses Urteil schäme. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Angela Freimuth [FDP]) Darum war die Anerkennung des Völkermords 1982 so wichtig. Wir müssen diese Spirale der Diskriminierung durchbrechen. Leider hat die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verfolgung während der NS-Zeit erst in den 1990er-Jahren begonnen. Eines der ganz wenigen Fotodokumente stammt aus meiner Heimatstadt Remscheid. Es zeigt, wie Sinti und Roma über die Straßen Remscheids 1942 zum Bahnhof getrieben werden – ein Foto, das erst vor wenigen Jahrzehnten, fast zufällig, im Stadtarchiv gefunden wurde und das heute in vielen Gedenkstätten auf der ganzen Welt gezeigt wird. Am Ort des damaligen Lagerplatzes in Remscheid-Blaffertsberg erinnert seit 2022 auf Initiative des Vereins „Gedenk- und Bildungsstätte Pferdestall“ ein Denkmal an die Verfolgung. Jetzt ist die richtige Zeit, daran auch hier noch einmal zu erinnern. Denn wir werden uns im August dieses Jahres daran erinnern, was im August 1944, vor 80 Jahren, passierte: In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurde das sogenannte Zigeunerlager im KZ Auschwitz-Birkenau aufgelöst. Das hieß aber nichts anderes, als dass Tausende Menschen dort ermordet wurden. Insgesamt haben mehr als 500.000 Menschen ihr Leben in diesem Völkermord verloren, dem Porajmos. Das dürfen wir nie vergessen, und das werden wir nie vergessen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
