Dr. Martin Vincentz
Der vorgeschlagene Staatsvertrag behandelt das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Landtag Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) wurde 1971 gegründet und wird von den zehn Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen finanziert. Die Rechtsaufsicht übt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die angewandte Wissenschaft im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen anzubieten, respektive durchzuführen. Im Jahr 2021 wurde durch das Kuratorium der Akademie beschlossen eine Anpassung und Aktualisierung des noch in der Urfassung von 1971 bestehenden Staatsvertrages vorzunehmen. Neben vorrangig redaktionellen Änderungen beinhaltet das Abkommen aktualisierte Zuständigkeitsverteilungen sowie inhaltliche notwendige Anpassungen an landes- wie bundesrechtliche Regelungen. Vor dem Hintergrund, dass wir die Arbeit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen begrüßen und unterstützen, werden wir auch dem vorliegenden Antrag zustimmen. Ich bedanke mich für das aufmerksame Studium des Protokolls. 20.03.2024
