Dirk Wedel
Nordrhein-Westfalen kann stolz darauf sein, dass der Sitz Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) in Düsseldorf, unserer Landeshauptstadt, liegt. Die schon seit über 50 Jahren bestehende Akademie hat durch ihre länderübergreifende Arbeitsweise eine gewisse Sonderstellung als Einrichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst inne. Überdies hat die Akademie angewandte Forschung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zur Aufgabe. Der enorme Stellenwert der Einrichtung zeigt sich allein schon an den über 8.000 jährlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Akademie, die sie zu einer der größten Bildungseinrichtungen im Öffentlichen Gesundheitswesen in ganz Deutschland machen. Nicht zuletzt die Herausforderungen der Coronapandemie haben gezeigt, wie wichtige gute Strukturen in den Bereichen Bildung und Forschung sind, um eine hohe Qualität im Öffentlichen Gesundheitswesen sicherzustellen. Die beteiligten Länder sind durch den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ dazu verpflichtet, die AÖGW für ihre Arbeit auskömmlich mit personellen und finanziellen Ressourcen zu versorgen. Von dieser Zusammenarbeit von zwölf Bundesländern geht eine positive Signalwirkung aus, die – gerade, weil es gelingt, gemeinsam ein Projekt zu organisieren und vor allem zu finanzieren – über das Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens hinausgeht. Grundstein für die Schaffung der AÖGW und noch heute deren rechtliche Basis ist das „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen“ vom 24. Juni 1971. Der Staatsvertrag sieht die Gründung 20.03.2024 der Akademie vor, die der Ausbildung und Fortbildung in Berufen des Öffentlichen Gesundheitswesens sowie angewandter Forschung in diesem Bereich dienen soll. Nach über 50 Jahren haben sich die Trägerländer der Akademie richtigerweise im Herbst 2021 dazu entschlossen, den Staatsvertrag wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen. Beispielsweise ist die Anzahl der am Projekt beteiligten Bundesländer über die Zeit angewachsen, was nun in der neuen Fassung des Staatsvertrags Berücksichtigung findet. Neben solchen und anderen nötigen Anpassungen auf redaktioneller Ebene werden im neuen Staatsvertrag auch wichtige inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Exemplarisch hierfür stehen die Anpassungen in Artikel 2, wo unter Absatz 2 ein neuer Zuschnitt der Aufgaben der AÖGW erfolgt und in Absatz 5 die Akademie richtigerweise zur Digitalisierung ihrer Angebote angehalten wird. Hinsichtlich der internen Organisation der Akademie erfolgt durch die Neufassung des Staatsvertrags eine Klarstellung und Ausdifferenzierung der Zusammenarbeit innerhalb der Organe der Akademie. Insgesamt wird durch die Änderungen die Effizienz der Akademie erhöht und so der Erreichung der Akademieziele Sorge getragen. Die Finanzierung wird zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt, wobei der Finanzbedarf je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Zahl der Teilnehmer aus den Ländern bemessen wird. Nordrhein-Westfalen stellt die Grundausstattung der Akademie zur Verfügung und trägt bestimmte Kosten. Die Haushaltswirtschaft der Akademie ist selbstständig, unterliegt aber den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Streitigkeiten aus dem Abkommen werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Die FDP-Fraktion begrüßt die mit dem Staatsvertrag einhergehende Stärkung des Öffentlichen Gesundheitswesen durch – gerade in diesem Bereich sinnvolle – länderübergreifende Zusammenarbeit. Die breite Unterstützung durch mehrere Bundesländer zeigt die überregionale Bedeutung und den Bedarf an qualifizierter Aus- und Weiterbildung sowie Forschung im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens. Die FDP-Fraktion wird dem Staatsvertrag daher zustimmen.
