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Dr. Martin Vincentz

AfD 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Der vorgeschlagene Staatsvertrag behandelt die Änderung des Abkommens über die Einrichtung 20.03.2024 und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. Es wird dabei vor allem auf neue rechtliche Rahmenbedingungen reagiert, die sich insbesondere durch die Einführung neuer Approbationsordnungen für Zahnmedizin und Psychotherapie ergeben haben. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung des bestehenden Abkommens, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden und die Qualität der Prüfungen zu gewährleisten. Durch den Staatsvertrag soll das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen „IMPP“ zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Prüfung übernehmen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Prüfungen effektiv durchgeführt werden und die Absolventen auf die Anforderungen des Gesundheitswesens vorbereitet sind. Die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag unterstreicht unser Engagement für ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem, das den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird. Diese Änderungen tragen dazu bei, dass die Prüfungsstandards weiterhin auf einem hohen Niveau gehalten werden und die Sicherheit der Patienten gewährleistet ist. Die Überarbeitungen im Vertragsentwurf sind sinnvoll und wichtig. Sie sind das Ergebnis eines stetigen Bemühens, die Effizienz und Wirksamkeit des Instituts zu verbessern und sicherzustellen, dass es seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Wir unterstützen die vorliegenden Änderungen und stimmen dem Antrag zu. Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Bereits bei der Einbringung des Antrages der Landesregierung auf Zustimmung zum „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW Staatsvertrag)“ hatte ich auf den wichtigen Aspekt einer guten Aus-, Fort- und Weiterbildung als unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hingewiesen. Die AÖGW als seit über 50 Jahren bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung bietet in zahlreichen Themenbereichen und Handlungsfeldern bedarfsgerechte Aus-, Fort- und Weiterbildung an und liefert damit einen wichtigen Beitrag, dass wir in den Kommunen ebenso wie in Einrichtungen des Landes qualifiziertes Personal im ÖGD haben, um die wechselnden Herausforderungen gut bewältigen zu können. Im Laufe der Jahre wurde die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts deutlich ausgebaut, weitere Trägerländer sind hinzugekommen. Grundsätzlich sieht der Staatsvertrag auch den Beitritt weiterer Länder vor. Mit der Anpassung des Staatsvertrags wollen wir gemeinsam mit den anderen Trägerländern sicherstellen, dass die AÖGW als länderübergreifende Bildungseinrichtung ihren Beitrag für eine zukunftsträchtige Ausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin leisten und darüber hinaus den vermehrten Bedarf an bedarfsgerechter Aus-, Fort- und Weiterbildung erfüllen kann. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Hauptausschuss haben dem neu gefassten AÖGW-Staatsvertrag einstimmig zugestimmt. Ich freue mich, dass der Entwurf des AÖGW-Staatsvertrages bereits heute im Rahmen der Zweiten Lesung beraten wird und bitte um Ihre Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung, damit die erforderliche Ratifizierung in Nordrhein-Westfalen zügig abgeschlossen werden kann.

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