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Dirk Wedel

FDP 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Der IMPP-Staatsvertrag ist die Rechtsgrundlage für das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mit Sitz in Mainz, das im Rahmen der von den Ländern übertragenen Zuständigkeiten die Einheitlichkeit und Fortentwicklung der Prüfungsinhalte der staatlichen Prüfungen in Medizin, Pharmazie und Psychotherapie sicherstellt. Die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts halten wir für einen richtigen Schritt. Das Abkommen ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit der Länder bei den Staatsprüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie. Aufgrund von Änderungen in den einzelnen Approbationsordnungen ist es nunmehr erforderlich, den Staatsvertrag entsprechend anzupassen. Es ist gut, dass das IMPP nun neben den humanmedizinischen und pharmazeutischen Prüfungen auch die zahnärztlichen und psychotherapeutischen Prüfungen gemeinsam in seiner Einrichtung bearbeitet. Schließlich sieht die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen eine gemeinsame Stelle der Länder für die Vorbereitung der Dritten Zahnärztlichen Prüfung vor. Die Übernah-Landtag me dieser Aufgabe durch das IMPP ist im Hinblick auf die bereits bestehenden Strukturen zu begrüßen. Ähnliches gilt für die neue Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese sieht eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die anwendungsorientierte berufspraktische Prüfung vor. Auch hier ist es naheliegend, dass das IMPP die Aufgabe der gemeinsamen Einrichtung übernimmt. Dementsprechend ändert sich auch der Name des Instituts in Institut für medizinische und pharmazeutische, zahnärztliche und psychotherapeutische Prüfungen. Die Abkürzung IMPP bleibt jedoch bestehen. Eine Anpassung und Konkretisierung der Aufgabenverteilung wird im Änderungsvertrag auch im Hinblick auf die Erstellung der standardisierten Prüfungsunterlagen und Bewertungsbögen vorgenommen. Außerdem wird eine zentrale Datenverwaltung eingeführt. Dementsprechend sieht der Staatsvertrag auch vor, dass die Landesprüfungsämter einheitliche und standardisierte Prüfungsunterlagen verwenden und die Bewertungsergebnisse des IMPP anerkennen. Darüber hinaus verpflichten sich die Länder, einheitliche Prüfungstermine nach den Zeitplänen des Instituts durchzuführen. Neben den Kompetenzerweiterungen und Vorgaben wurden auch die Verfahrensabläufe des Instituts verbessert. So können beispielsweise Vorstandssitzungen zukünftig per Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden. Das ist ein sinnvoller Schritt, um Prozesse flexibler und digitaler zu gestalten. Zudem wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die die Aufgabenverteilung und -bearbeitung des Instituts steuern wird. Auch ist es positiv zu bewerten, dass die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt wurden, sodass keine unvorhergesehenen finanziellen Belastungen zu erwarten sind. Insgesamt stellen die vorgeschlagenen Änderungen eine sinnvolle und zeitgemäße Anpassung dar, die das IMPP in die Lage versetzt, seine Aufgaben im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Prüfung effektiver und effizienter zu erfüllen. Die Anpassungen spiegeln die Notwendigkeit wider, auf veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren und dabei moderne Technologien und Kommunikationswege zu nutzen. Die FDP-Fraktion stimmt dem Staatsvertrag zu.

Protokoll ↗