Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Medien-Landtag politik in Deutschland, Europa und NRW entwickelt sich in eine bedenkliche Richtung – hin zu mehr staatlicher Kontrolle, Zensur und Überwachung und damit weg von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Zunächst aber die gute Nachricht zum Staatsvertrag: Mit der vorliegenden Änderung wird der Bestand der regionalen Programmfenster bei der RTL Group und bei ProSiebenSat.1 Media gesichert. Zwar ist die Gegenleistung, die die Sender in Form analoger Antennenfrequenzen dafür einmal erhalten haben, in Nordrhein-Westfalen längst weggefallen, und die beiden Senderfamilien hätten wirtschaftlich sicherlich nichts dagegen, die Programme einzustellen. Allerdings liefern die Regionalfenster RTL WEST und Sat.1 NRW ein mitunter angenehmes Kontrastprogramm zum Einheitsbrei beim WDR. Schade ist nur, dass sie lediglich eine kleine Zuschauerschaft erreichen können. Vermutlich ist aber genau das der Grund, warum sie noch niemand auf Linie gebracht hat. – So weit der positive Teil. Der wesentliche Anteil des Staatsvertrags ist allerdings die Anpassung an den Digital Services Act der EU. Diesen DSA, den Sie gerade alle sehr gelobt haben, fasst etwa die WELT folgendermaßen zusammen: Deal mit Big Tech. Die EU bekommt mehr Einfluss und Mitspracherecht bei den Regeln der Content Moderation, Big Tech hingegen sichert sich eine Vormachtstellung durch teilweise überkomplexe Auflagen und Regularien, die allein aus Kostengründen kaum ein mittelständisches Unternehmen oder ein neues Start-up erfüllen kann. Bezeichnenderweise hat Meta, der Betreiber von Instagram, Facebook und WhatsApp, bereits 1.000 neue Mitarbeiter für Löscharbeiten eingestellt. Zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen in ganz Europa warnten im Vorfeld des Inkrafttretens vor Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und für die Meinungsfreiheit, und das offenbar nicht ohne Grund. Denn schon bevor der Rechtsakt überhaupt in Kraft getreten war, drohte der EU-Kommissar Thierry Breton angesichts von Protesten in Frankreich damit, soziale Medien auf der Grundlage des DSA einfach auszuknipsen – eine Praxis, wie man sie bisher nur aus dem Iran, aus Nordkorea oder aus China kennt. Art. 34 des Rechtsakts sieht vor, dass Plattformanbieter nicht nur rechtswidrige, sondern auch – ich zitiere – „kritische“ und „nachteilige“ Kommentare prüfen müssen. Praktischerweise ist gleich auch noch vorgesehen, die Plattformbetreiber zu einer Art Hilfsspitzel zu machen, die ihre Erkenntnisse über offenbar unliebsame Bürger automatisiert an eine nationale Behörde – bei uns an das Bundeskriminalamt – übermitteln müssen. 20.03.2024 Da ist man, wie die Erfahrung jetzt schon zeigt, gar nicht so zimperlich, auch über Landesgrenzen hinaus. In der Schweiz hat gerade ein Fall für Aufsehen gesorgt. So stellte etwa die Zürcher Kantonspolizei kürzlich auf Geheiß des BKA die Wohnung eines Rentners auf den Kopf, weil er ein Bild auf Facebook gepostet hatte, das irgendwie als Hassrede eingestuft wurde. In der Schweiz war man darüber sehr irritiert, weil diese vermeintliche Hassrede weder nach deutschem und schon gar nicht nach eidgenössischem Recht irgendeinen Straftatbestand erfüllte. Vor zwei Wochen gab es dann auch hierzulande eine Großrazzia gegen die Verfasser vermeintlich frauenfeindlicher Posts in sozialen Medien. Wer also seinen Freunden einen Herrenwitz erzählen möchte, macht das zukünftig besser wieder traditionell am Stammtisch, wenn er nicht will, dass ihm das Matriarchat morgens um sechs die Tür eintritt. Man könnte diese Mischung aus Dystopie und ein bisschen DDR-Satire lustig finden, wenn man nicht genau wüsste, worauf Sie hier in Wahrheit abzielen. Aber da reicht auch schon ein Blick in das nun vorgeschriebene EU-Meldeformular etwa bei der Plattform Twitter. Richtigerweise kann man dort Beleidigungen und sexuelle Belästigungen melden – gut und richtig. Es gibt dort aber auch noch andere Auswahloptionen, etwa: negative Auswirkungen auf den staatsbürgerlichen Diskurs. Mit anderen Worten: Staatliche Behörden legen zukünftig fest, was ein zulässiger staatsbürgerlicher Diskurs ist und was nicht. Das ist dann tatsächlich „1984“, das Sie – mit 40 Jahren Verspätung – damit eingeführt haben. Das machen Sie mit diesem Staatsvertrag weiter zu deutschem Recht. Wir werden dem am Ende selbstverständlich nicht zustimmen, hier aber der Ausschussüberweisung beitreten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
