Dietmar Brockes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass Sie keine Regeln kennen, gegen die Sie verstoßen haben könnten. Wie ist es denn aus Ihrer Sicht mit den Grundsätzen des Datenschutzes vereinbar, wenn Sie über Bewerber unter deren Namensnennung mit Mitgliedern des Bundestages reden, und wie ist es mit dem § 3, der Verschwiegenheitspflicht, im Landesministergesetz vereinbar, wenn Sie mit anderen Personen hierüber sprechen?
