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Andreas Keith

AfD 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, das weckt natürlich meine Neugier. Das würde bedeuten, dass Betreiber von Diesel- und Benzinzapfsäulen belangt werden, Betreiber von E-Ladesäulen aber nicht. Unter Umständen kann es also sein, dass Personen, die einen Ladevorgang vornehmen, für eine Summe X laden, aber der Preis, der dabei herauskommt, gar nicht stimmt. Das heißt, sie bezahlen mehr, als sie eventuell bekommen, und das können Sie überhaupt nicht sanktionieren, und Sie können es anscheinend auch nicht überprüfen. Ist das richtig? 20.03.2024

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