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Christian Loose

AfD 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin sprach davon, dass die Eichung dann für acht Jahre gelte. Vor fünf Jahren galt ja die Eichpflicht. Allerdings gelten die acht Jahre nur für geeichte Ladesäulen. Deswegen lautet meine Frage dazu: Warum lassen Sie eine so lange Übergangsfrist für nicht geeignete Ladesäulen gelten, wenn es doch inzwischen ein ausreichendes Angebot von Ladesäulen mit einer entsprechenden Ausrüstung in Deutschland gibt? – Vielen Dank.

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