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Dorothee Feller

20.03.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der verantwortungsvolle Beruf der Lehrkraft bringt auch bei der Arbeitszeit die Besonderheit mit sich, dass sie sich nicht nach einem klassischen Arbeitszeitverständnis, wie etwa bei einem Bürojob, messen lässt. Vielmehr ist die Lehrerarbeitszeit ein ausgesprochen komplexes Thema. Das haben auch die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Schule und Bildung am 23. Januar gezeigt. Alle Maßnahmen und insbesondere Änderungen in diesem Bereich müssen entsprechend gut abgewogen und auf einer fachlich und rechtlich fundierten Grundlage getroffen werden. In der Verordnung zu § 93 Schulgesetz ist geregelt, dass Lehrkräfte eine bestimmte Anzahl wöchentlicher Unterrichtsstunden erteilen. Die Höhe der sogenannten Pflichtstunden fällt je nach Schulform unterschiedlich aus. Diese bilden selbstverständlich nur einen Teil der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von Lehrkräften ab. Die außerunterrichtliche Arbeitszeit der Lehrkräfte verteilt sich entsprechend auf ihre sonstigen päda-Landtag gogischen Aufgaben, zum Beispiel die erforderliche Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Besprechungen und Elterngespräche. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie die über den Unterricht hinausgehende Arbeitszeit gestalten und wo sie diese erledigen möchten. Das wird – auch das ist in der Anhörung deutlich geworden – von den Lehrkräften entsprechend wertgeschätzt und macht mit ihren Beruf aus. In Nordrhein-Westfalen besteht bereits seit Langem die Möglichkeit, Jahresarbeitszeitmodelle zu erproben. Von den Schulen wird dies jedoch kaum in Anspruch genommen. Auch das im vorliegenden Antrag erwähnte Hamburger Arbeitszeitmodell wurde in der Anhörung von den Sachverständigen mehrheitlich abgelehnt. Denn eines hat dieses Modell sehr deutlich gezeigt: Fächer und Arbeitsaufwand je nach Klassenstufe zeitlich unterschiedlich zu gewichten, führt innerhalb der Kollegien häufig zu Verwerfungen. Das Hamburger Modell konnte sich daher in den vergangenen 20 Jahren weder in Nordrhein-Westfalen noch in den anderen Bundesländern durchsetzen. In 15 Bundesländern ist das bewährte Pflichtstundenmodell weiterhin das Mittel der Wahl. Und die Anhörung hat auch deutlich gemacht: Es beinhaltet durchaus zukunftsfähige Aspekte. Die Botschaft der Expertinnen und Experten ist vielmehr eine andere: Wir müssen mehr Entlastung in die Schulen bringen. Genau daran arbeiten wir, dass unsere Lehrkräfte einen klaren Fokus auf ihre originäre Aufgabe legen können: das Unterrichten. Unser Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung trägt dazu bei, die Lehrkräfte spürbar von nichtunterrichtlichen Tätigkeiten zu entlasten. Dazu tragen unter anderem die aktuell 1.373 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer bei, deren Unterstützung an den Schulen hochwillkommen ist. Auch die weiteren Maßnahmen des Handlungskonzeptes können schon erste Erfolge verzeichnen. Nach den aktuellen Daten zur Unterrichtsversorgung von Dezember 2023 hat sich die Personalausstattung binnen eines Jahres um rund 3.900 zusätzlich besetzte Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert. Diese positive Tendenz werden wir nun weiter ausbauen und prüfen weitere Maßnahmen.

Protokoll ↗