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Dirk Wedel

FDP 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versucht die AfD, den falschen Eindruck zu erwecken, es gehe ihr um eine Stärkung der direkten Demokratie. Einen verpflichtenden Bürgerentscheid ausschließlich für den Fall der beabsichtigten Inbetriebnahme einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge vorzusehen, folgt keiner nachvollziehbaren rechtlichen Systematik, sondern greift völlig willkürlich ein rechtspopulistisches Thema auf, von dem sich die AfD Zuspruch verspricht. Zutreffend haben die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf als Versuch der AfD gewertet, den Kommunen zu erschweren, ihrer Aufgabe, Geflüchtete menschenwürdig unterzubringen, nachkommen zu können. 20.03.2024 Da Ihr Gesetzentwurf, wie von mir bereits in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf vorgetragen, die Vorschriften, die die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichten, nicht ändert, geschweige denn die höherrangigen Vorschriften, die das Land zur Aufnahme verpflichtet, dient Ihr Gesetzentwurf allein der Stimmungsmache und würde, falls er beschlossen würde, allenfalls zu chaotischen Verhältnissen führen, nicht aber dazu, dass weniger Flüchtlinge durch die Kommunen unterzubringen wären. Die kommunalen Spitzenverbände teilen zudem die von mir ebenfalls bereits in der ersten Lesung formulierten verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Darauf hat die AfD natürlich keine qualifizierte Antwort. Das war aber auch nicht zu erwarten. (Beifall von der CDU) Die FDP-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD])

Protokoll ↗