Dorothee Feller
Die von beiden Häusern gemeinsam erarbeiteten fachlichen Grundlagen bedeuten keinen Stillstand, sondern einen wichtigen fachlichen Zwischenschritt – ein Zwischenschritt, der weitere Umsetzungsregelungen gerade nicht ersetzen soll, stattdessen haben wir hiermit eine wesentliche Rahmung gesetzt, die für Verlässlichkeit und Planungssicherheit in den Kommunen sorgt. Gerne nutzen wir aber auch in diesem Rahmen ein weiteres Mal die Gelegenheit, etwaige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und die Hintergründe des Rechtsanspruchs noch einmal einzuordnen. Im Oktober 2021 hat der Bund das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet und die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder durch Änderung des Sozialgesetzbuches VIII verbindlich festgelegt. Ab dem 1. August 2026 begründet dann § 24 Sozialgesetzbuch VIII für ein Kind, das im Schuljahr 26/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Individualanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche. Dabei umfasst der Zeitrahmen acht Stunden an allen Werktagen. In den Ferienzeiten ist eine Schließzeit von bis zu vier Wochen möglich. Für diese Aufgaben ist gemäß § 85 Sozialgesetzbuch VIII allein der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig. Landesrechtlich ordnet § 1a Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes wiederum an, dass die Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind. Demnach richtet sich der Rechtsanspruch nicht gegen die Schulträger, sondern gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit Blick auf die sachliche Zuständigkeit zeigt die mittlerweile 20-jährige Tradition der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Kinderund Jugendhilfe und den Schulen im Bereich der ganztägigen Förderung sehr deutlich, dass wir bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einer guten und verlässlichen Grundlage aufbauen können. So waren Stand 15. Oktober 2023 bereits mehr als 95 % unserer Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen. Im Haushalt 2024 stehen 430.500 Plätze bereit und somit 38.000 Plätze mehr als noch im Haushalt 2023. Der weitere quantitative Ausbau geht voran, auch befördert durch die Mittel zum Infrastrukturausbau, die über die NRW-Förderrichtlinie seit Oktober 2023 ausgebracht werden. Das Investitionsvolumen des Programms umfasst nahezu 892 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen war eines der ersten 20.03.2024 Bundesländer, die diese Förderrichtlinie in Kraft gesetzt hat. Auf dieser Grundlage sind wir sehr gut aufgestellt, um die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen im Bereich der ganzjährigen Förderung noch weiter zu stärken und die Offene Ganztagsschule ab 2026 verlässlich weiterlaufen zu lassen. Dabei sind die Kommunen, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, für uns ein absolut zentraler Partner. Denn sie sind letztlich über die örtlichen Kinder- und Jugendhilfeträger für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vor Ort verantwortlich. Gleichwohl ist uns bewusst, dass die konkrete Situation des Ganztags vor Ort sehr vielfältig ist und die Umsetzung des Rechtsanspruchs je nach Kommune und je nach Schule mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden ist. Dass damit auch einige komplexe Fragestellungen verbunden sind, führte letztlich dazu, dass wir unsere selbst gesetzte Frist, bis Januar 2024 einen Referentenentwurf zu erarbeiten, nicht halten konnten. Das ist jedoch nicht auf eine Lüge zurückzuführen, wie es nunmehr zum Teil behauptet wird, sondern schlichtweg dem Umstand geschuldet, dass wir den Beteiligungsprozess nicht um ihrer selbst willen durchführen. Vielmehr nehmen wir den Beteiligungsprozess als solches, vor allem aber alle daran Beteiligten und ihre jeweiligen Interessen sehr ernst. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viele Akteure des Ganztags, unter anderem freie Jugendhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände sowie ein extra zu diesem Zweck eingerichteter Expertenbeirat haben in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ihre jeweiligen Perspektiven und die aus ihrer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte in den Prozess eingebracht. Mit den kommunalen Spitzenverbände dauern die Gespräche auch weiterhin noch an. Die kommunalen Spitzenverbände haben zudem im Januar dieses Jahres ein Gutachten vorgelegt, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits dem Grunde nach infrage stellt. Dieses Gutachten, das im Februar noch einmal ergänzt worden ist, müssen wir genauso berücksichtigen wie alle anderen Aspekte, die im Beteiligungsprozess eingebracht worden sind. Gleichwohl ist uns bewusst, dass sowohl Träger als auch Kommunen mit Blick auf die Umsetzung des aufwachsenden Rechtsanspruchs Planungssicherheit benötigen. Vor diesem Hintergrund haben wir die fachlichen Grundlagen erarbeitet, aus denen sich die wesentlichen Punkte ergeben, die für eine Umsetzung vor Ort erforderlich sind. Inhaltlich haben wir uns dabei einerseits an den Forderungen der Akteure aus dem Beteiligungsprozess und andererseits an den Empfehlungen des Ex-Landtag pertenbeirats orientiert. So haben wir beispielsweise zentrale Forderungen, die die kommunalen Spitzenverbände im Rahme ihres Positionspapiers im Oktober 2023 an Herrn Ministerpräsidenten Wüst gerichtet haben, bei der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen aufgegriffen. Herr Abgeordneter Heinisch hat vorhin den Punkt 6, der dort in dem Positionspapier genannt worden ist, noch mal zitiert, wo deutlich darum gebeten worden ist, dass wir die Setzung von Standards auf 2030 verschieben. Schon mit der Förderrichtlinie im Oktober 2023 zum Infrastrukturausbau haben wir daher deutlich gemacht, dass wir keine baulichen Standards setzen werden. Gleiches gilt nun im Rahmen der fachlichen Grundlagen für das Personal. Dem vorhandenen nicht grundständig ausgebildeten Personal sollen Weiterqualifizierungs- und Fortbildungsangebote gemacht werden. Diese Vorgehensweise entspricht genau den tatsächlichen Gegebenheiten in den Kommunen vor Ort. Denn die Setzung von personellen Standards ab 1. August 2026 hätte zwangsläufig zur Folge, dass viele Menschen ab diesem Zeitpunkt mangels formaler Qualifikation entlassen werden müssten, obwohl sie zum Teil seit vielen Jahren großartige Arbeit im Offenen Ganztag leisten. Weiterhin heißt es in dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände, die Verankerung einer jungendhilferechtlichen Betriebserlaubnispflicht würde rechtliche und organisatorische Hürden bei der Realisierung von Plätzen schaffen, die das Ausbauziel massiv beeinträchtigen. (Marcel Hafke [FDP]: Selbstverständlich!) Um diesem Anliegen zu entsprechen, haben wir mit den fachlichen Grundlagen auch klargestellt, dass für alle am 1. August 2026 bereits bestehenden Ganztagsangebote die Betriebserlaubnisse als erteilt gelten sollen. (Marcel Hafke [FDP]: Ja!) Neben den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände haben wir zudem viele Empfehlungen des Expertenbeirats in die fachlichen Grundlagen einfließen lassen. Lediglich beispielhaft werde ich einige davon ausführen, die der Expertenbeirat uns dringend mit auf den Weg gegeben hat: die Bedeutung des erweiterten gemeinsamen Bildungsverständnisses; die Empfehlung, die OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe fortzuführen und weiterzuentwickeln; die Bedeutung kooperativer Kinderschutzkonzepte; die Beibehaltung einer grundsätzlichen Verbindlichkeit der Teilnahme in der OGS sowie das Respektieren von Elternwünschen; die Bedeutung kommunal abgestimmter Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung; die Beibehaltung von Kooperationsverträgen als Grundlage der Zusammenarbeit; 20.03.2024 die Stärkung sowie die Einrichtung von Qualitätsund Steuerungsgremien; die Weiterführung der anteiligen Mitarbeit von Lehrkräften im Ganztag; das Halten von Bestandspersonal sowie die Wertschätzung des Erfahrungswissens langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Einbeziehung von Partnern in den Bereichen „Kultur“ und „Sport“; die Unterstützung abgestimmter Raum- und Flächennutzungskonzepte sowie die Ermöglichung multifunktionaler Raumkonzepte; und nicht zuletzt die Stärkung der Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Eltern sowie die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Trägerpersonals in schulischen Gremien. Die Ergebnisse aus den vielfältigen Austausch- und Dialogprozessen mit den am Ganztag beteiligten Akteuren bilden ein sehr solides Fundament an fachlichen Grundlagen für weitere Umsetzungsregelungen, an denen wir, wie übrigens auch in anderen Bundesländern, bereits konsequent arbeiten. Zu den weiteren Schritten dauern die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung aktuell noch an. Entscheidend aber ist, dass wir jetzt eine gute und belastbare Grundlage für sämtliche weitere Arbeitsprozesse haben, die – so möchte ich abschließend noch einmal betonen – nicht Stillstand zum Ausdruck bringt, sondern einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab August 2026 darstellt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
