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Olaf Lehne

CDU 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Vorredner, zunächst erst mal Danke für die Sachlichkeit, mit der Sie vorgetragen haben. Selbstverständlich ist es das gemeinsame Ziel, eine vernünftige Lösung für die Kommunen und für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Bürger, zu finden. Ich möchte kurz auf Herrn Baer eingehen. Herr Baer, Sie vergessen, wer die Grundsteuern in Nordrhein-Westfalen erhöht hat. Der Bund zieht uns jedes Jahr 4 Milliarden Euro aus der Tasche. Der Bund verspricht viel und hält nichts. Uns – das sind Land und Kommunen – schadet man damit. 20.03.2024 Weil diese Landesregierung ordentlich arbeitet, weil Marcus Optendrenk immer die Kommunen im Blick hat, (Kopfschütteln von Jochen Ott [SPD]) springt das Land nun in die Bresche. Wir stopfen die Löcher, (Zurufe von der SPD) die die Ampel in die Kassen der Kommunen reißt. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Jetzt zu behaupten, das Land würde die Kommunen belasten, ist eine völlige Verdrehung der Wahrheit. (Beifall von der CDU – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich nenne nur zwei Beispiele: Wir geben für die Integration von Flüchtlingen dreimal so viel Geld aus, wie wir vom Bund bekommen. Wir zahlen 2,4 Milliarden Euro und bekommen nur 800 Millionen Euro. (Henning Höne [FDP]: Und?) Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist auf Rekordniveau. Es liegt bei 15,3 Milliarden Euro. Das sind ungefähr 140 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, und ich rede erst gar nicht über die schlechten Zeiten der SPD-Finanzminister in Nordrhein-Westfalen. Jetzt aber zu unserem Antrag auf eine Aktuelle Stunde. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 hat, glaube ich, niemandem Freude bereitet. Der Bund hat im Folgejahr eine Neuregelung der Grundsteuer geschaffen und damit den Ländern die Möglichkeit eröffnet, von der Bundesgesetzgebung abzuweichen. Davon haben Nordrhein-Westfalen und die meisten anderen Bundesländer keinen Gebrauch gemacht. Seit Anfang des Jahres laufen nun die Berechnungen, inwiefern sich zugrunde gelegte Steuermessbeträge und Grundsteuerreform ab 2025 auf die zu erhebenden Steuern auswirken werden. Das ist in allen Modellen so. Ich wiederhole ausdrücklich: in allen Modellen. Auch die Anzahl der Einsprüche gegen die Bescheide verwundert nicht, da die betroffenen Bürger gar nicht wissen können, ob und in welcher Form die ausgewählten Modelle in allen Bundesländern Bestand haben. Sie werden wahrscheinlich alle beklagt werden. Dies ist in unserer Gesellschaft die Regel. Da haben wir auch in den meisten Ländern ähnliche Einspruchsquoten, unabhängig vom Bundesmodell oder eigenem Landesmodell. Nun zurück zu Nordrhein-Westfalen. Erst kürzlich wurde festgestellt, dass es infolge eines Anstiegs des Messbetragsvolumens für die Wohngrundstücke zu einer überproportionalen Belastungsverschiebung zuungunsten des Wohnungseigentums kommen könnte. Das letzte Wort „könnte“ ist hier entschei-Landtag dend. Während die FDP schon im vergangenen Jahr von ihren hellseherischen Fähigkeiten überzeugt und durch einen Blick in die Kristallkugel geleitet war, handeln wir als Koalitionsfraktionen lieber aufgrund von nachgewiesenen Zahlen und Fakten, die nun vorliegen. Eines möchte ich in diesem Kontext klarstellen: Eine Kostenexplosion seitens der Eigentümer von Wohngrundstücken ist weder in Ihrem noch in unserem Interesse. Zumindest in diesem Punkt sind wir uns wohl einig. Aus diesem Grund hat unser Finanzminister seinen Vorschlag eingebracht. Nun fordert die Finanzministerkonferenz die Bundesregierung auf, mit einer bundesgesetzlichen Regelung eine Aufteilung der Hebesätze bei der Grundsteuer B auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Damit wird insbesondere dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das zu Recht in unserem Grundgesetz verankert ist, Rechnung getragen. (Beifall von der CDU) An der Stelle sei jedoch auch erwähnt, dass nicht alle Kommunen gleichmäßig oder gleichermaßen betroffen sein werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur sinnvoll, dass wir den kommunalen Verantwortungsträgern einen Entscheidungsspielraum einräumen, welcher es den Kommunen vor Ort ermöglicht, nach umfassender Abwägung der lokalen Gegebenheiten zu einer eigenständigen und praktikablen Umsetzung der Grundsteuerreform zu gelangen. (Beifall von der CDU) Wir halten es auch für notwendig, dass die Verantwortlichen vor Ort diese Entscheidungen treffen. Sie kennen die Gegebenheiten in den Kommunen am besten. Wer denn auch sonst? Sie können die konkreten Belastungswirkungen am besten bewerten, und sie sind es letztlich auch, die über die Verwendung der Einnahmen aus der Grundsteuer entscheiden werden. Daher fordere ich die kommunalen Spitzenverbände auf, das Gespräch zu suchen und konkrete Lösungsvorschläge auf den Tisch zu legen. Ich stehe jederzeit für Gespräche zur Verfügung – die CDU-Landtagsfraktion auch. (Beifall von der CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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