André Kuper
Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller in Vertretung für Ministerin Brandes. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die in diesem Antrag dargestellten Probleme bestehen in Wirklichkeit nicht. Schon heute, mit dem geltenden Hochschulrecht, sind die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, sich in ihren Grundordnungen zu den Zielen einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt zu verhalten. Wenn viele Hochschulen das trotzdem tun, ist das Ausdruck ihrer Hochschulautonomie. Wenn sich eine Hochschule im Rahmen ihrer akademischen Selbstverwaltung dazu entschließt, entsprechende Passagen in die Grundordnung aufzunehmen, ist das ihr gutes Recht. Darauf staatlicherseits in der im Antrag formulierten Weise Einfluss nehmen zu wollen, wäre mit der Hochschulautonomie unvereinbar. Die Forderung im vorliegenden Antrag, dass die Landesregierung unsere Hochschulen in eine bestimmte Richtung sensibilisieren und die Abschaffung von Zivilklauseln in den Grundordnungen anregen möge, stellt ein Verständnis von Hochschulautonomie dar, dem wir nicht zustimmen. Jenseits dieser hochschulrechtlichen Bedenken verkennt der Antrag aber auch die Sachlage. Die Zivilklauseln, die sich viele Hochschulen selbst geben, schränken die Forschungsfreiheit in keiner Weise ein. Von einer Einschränkung der Verteidigungsforschung oder der Forschungsinnovation im Bereich der Defensivwaffen kann also nicht die Rede sein. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Von daher lehnen wir aus Sicht der Landesregierung den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
