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Herbert Reul

29.02.2024 Sitzungen 18/57

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wenigstens der eine oder andere die Sachen auseinanderhält. Das eine ist das Thema „Mehrarbeit“; das andere ist das Thema „Bagatellgrenze“. Bei der Mehrarbeit haben wir – das ist zumindest mal akzeptiert worden – seit 2017 eine ganze Menge an Problemen weggeschafft. Wir hatten damals 3,6 Millionen Stunden. Davon waren 1,4 Millionen Stunden Mehrarbeitsstunden, sogenannte „strukturelle Stunden“, die vor 2015 angefallen sind. Jahr für Jahr sind rund 2 Millionen Mehrarbeitsstunden dazugekommen. Das hat sich 2017 geändert, unter anderem deshalb, weil wir das Personal aufgestockt haben, zum anderen aber auch, weil wir Maßnahmen ergriffen haben. Diese Rechnung geht auf. Jährlich fallen jetzt nur noch 700.000 Mehrarbeitsstunden an. Es sind immer noch 700.000. Aber offensichtlich hat sich da was getan. Es hat funktioniert. Der Stundenbestand ist seit 2017 Jahr für Jahr gesunken. Bis 2022 – das sind die aktuellsten Zahlen – wurden fast alle, über 95 %, der vor 2015 entstandenen sogenannten strukturellen Stunden abgebaut. Insgesamt konnte über die Hälfte aller Mehrarbeitsstunden abgebaut werden, über 1,8 Millionen Stunden. Verschiebungen auf die neu eingerichteten Langzeitarbeitskonten sind in diesen Zahlen im Großen und Ganzen noch nicht drin, auch wenn der eine oder andere so was erzählt. Das heißt also, ich bin auf gutem Wege, mein Versprechen einzuhalten. Wir werden mal sehen, ob das mit dem Langzeitarbeitskonto bei jedem geklappt hat oder nicht bei jedem. Das ist jetzt aber sicherlich noch zu früh. Wir alle wissen und keiner bestreitet, dass der Polizeiberuf irre anstrengend ist. Ich habe großen Respekt davor. Aber wir wissen auch, dass sich Mehrarbeit im Polizeiberuf generell niemals vermeiden lassen wird. Das ist ein paar Mal vorgetragen worden. Wenn jetzt die Fußballeuropameisterschaft kommt, wird es sicherlich noch ein bisschen anstrengender. Zweites Thema „Bagatellgrenze“. Das ist für mich keine Bagatelle, damit wir uns da nicht streiten. Das sind fünf Stunden. Das ist doch klar. Das ist kein Kleinkram. Der Begriff ist schon schräg. Aber die Regelung gibt es. Die habe ich übrigens nicht erfunden. 1971 wurde sie eingeführt und, wie wir eben gelernt haben, zwischenzeitlich auch noch mal überarbeitet oder durch Beschlussfassung hier im Parlament wiederholt. Das heißt nichts weniger, als dass überhaupt nichts wegfällt, wenn Beamte, also auch Polizisten, mehr Landtag als fünf Stunden leisten. Ich meine, das ist ein Irrsinn, wie da diskutiert wird. Es wird nur dann gestrichen, wenn man bei bis zu fünf Stunden bleibt. Bei jeder Stunde, die drüber ist, werden alle fünf, sechs, sieben, acht, neun Stunden gerechnet – nicht erst von der sechsten. Insofern ist Ihre Rechnung wirklich von der Abteilung Milchmädchen, Herr Wagner. Die passt hinten und vorne nicht. Diese Bagatellgrenze steht seit 1971 im Landesbeamtengesetz, das ist auch richtig, und gilt in allen Bundesländern und im Bund bis auf eine einzige Ausnahme. Eben hat die Kollegin Kirsch von mehreren Bundesländern gesprochen. Nein, ganz präzise – vielleicht war das ein Versprecher –: Nur Hessen hat die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgenommen. Es wurde behauptet, auch das BKA sei davon betroffen. Das ist falsch. Das BKA wendet es auch durchgängig an. Übrigens ist es auch in den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen nicht so, als ob es nie angewandt wurde. Es ist leider sehr schwer zu ermitteln, weil es zum Beispiel bei Menschen, die im Verwaltungsdienst der Polizei sind, Fälle gibt, in denen das angewandt worden ist. Auch da ist also keine Schlüssigkeit. Jetzt wird es aber spannend: Wenn der Landesrechnungshof, den Herr Witzel eben so belobigt hat, feststellt, dass wir das ändern müssen – der kritisiert das –, dann müssen wir uns darum kümmern. Da sind wir uns doch einig. Eigentlich muss die Landesregierung das dann ändern. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gemacht. Ich bin nicht im Haushaltskontrollausschuss. Aber der eine oder andere von Ihnen ist es. Sie haben zum Landesrechnungshofbericht 2021 am 7. März in diesem Ausschuss beschlossen, dass das Innenministerium dafür zu sorgen hat, dass beim Thema „Mehrarbeit“ alles nach Recht und Gesetz gehen soll. Sie haben eine Musterdienstvereinbarung „Mehrarbeit“ angemahnt und gefordert, dass wir baldmöglichst ganz konkret dafür sorgen sollen, dass alles rechtskonform gemacht wird. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Ich zitiere jetzt ungefähr. Das heißt: Die Parlamentarier der SPD und alle anderen, die hier herumkritisieren, haben beschlossen, ich solle doch bitte diese Bedenken des Landesrechnungshofs rechtskonform umsetzen. Das habe ich jetzt gemacht. Und jetzt werde ich, nur weil draußen Unruhe ist, dafür kritisiert. Was ist das denn für eine Logik? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unter uns: Meinen Sie, ich finde das schön? Mir wäre lieber, es gäbe keine Bagatellgrenze für die Polizei. Sie ist aber nach dem, was der Landesrechnungshof 29.02.2024 geäußert hat, was das Landesbeamtengesetz sagt und was der Haushaltskontrollausschuss mit Mehrheit oder vermutlich sogar einstimmig, fraktionsübergreifend, beschlossen hat, eben nicht so zu machen.

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