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Britta Oellers

CDU 29.02.2024 Sitzungen 18/57

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie sprechen in Ihrem Antrag grundsätzlich wichtige Themen an, kommen jedoch zu den falschen Schlüssen und Ergebnissen. Dass Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben, ist kein exklusives Problem dieser Gruppen und schon gar nicht nur in Nordrhein-Westfalen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Es ist aber ein besonderes Problem dieser Gruppen! Das ist es, was ich ausgeführt habe!) Wir alle wissen, dass die Wohnungssuche in Deutschland aktuell schwierig sein kann. Das beste Mittel gegen Wohnungsnot ist Bauen, Bauen, Bauen und Instandsetzen. Dazu benötigt man aber unter anderem eine verlässliche Förderkulisse und natürlich auch klare Vorgaben von der Bundesebene. Angesichts des Stopps der KfW-Förderung im Frühjahr 2022 durch die Bundesregierung und die im weiteren Verlauf unzureichende Ausgestaltung dieser Förderung gepaart mit unklaren Vorgaben zur Gebäudeenergetik von der Bundesebene gibt es bundesweit eine Zurückhaltung bei Neubauvorhaben im Wohnungsbereich. Das Verhalten des Bundes führt zu einer großen Verunsicherung in der Baubranche und bei den Bauwilligen. Wir müssen die Rahmenbedingungen wieder verbessern, dann wird auch wieder mehr Wohnraum zur Verfügung stehen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Was tut das Land dafür?) Neben den Problemen der Baubranche, der Energiekrise und den Lieferkettenproblemen gibt es aber auch Positives zu berichten. Das haben wir heute Morgen schon sehr ausführlich diskutiert, und für manche wird es hier eine Wiederholung sein. Ich halte es aber für gut, positive Dinge immer wieder zu erwähnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 435.000 öffentlich geförderte Wohnungen. (Sebastian Watermeier [SPD]: Hier ist alles super!) Das sind mehr als 40 % des Bestandes in ganz Deutschland. In Nordrhein-Westfalen haben wir zudem das Glück, dass der Wohnungsmarkt sehr vielfältig ist. Über 60 % der Angebote stammen von privaten Vermietern. Die nordrhein-westfälische Landesregierung kommt ihrer Verantwortung auch unter erschwerten Bedingungen nach. Ministerin Scharrenbach hat gerade erst die Ergebnisse für die öffentliche Wohnraumförderung im Land NRW für 2023 vorgestellt. Trotz aller Schwierigkeiten wurde diese Vorstellung zu einer Erfolgsmeldung. 29.02.2024 (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nein, zumindest keine für die CDU!) Beim Mietwohnungsneubau konnte mit der öffentlichen Wohnraumförderung ein Zuwachs von 68 % gegenüber 2022 erreicht werden. Das bedeutet, es wurden 6.726 geförderte Wohnungen neu geschaffen, eines der besten Förderergebnisse seit 2010. (Beifall von der CDU) Die Gesamtzahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen ist zudem weniger stark zurückgegangen als bundesweit. Von Januar bis November 2023 konnten Baugenehmigungen für 39.654 Wohnungen erteilt werden. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und wie viele Menschen wohnen in diesen Baugenehmi- gungen?) Die Forderungen in diesem Antrag machen deutlich, dass Sie keine Lösung für die Probleme haben. Darauf sind Sie in Ihrer Rede vorhin auch nicht groß eingegangen. Wir halten den Ansatz der Stärkung der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit im Bereich des Wohnungsmarkts nicht für zielführend. Durch die Aufstockung der Mittel schaffen Sie nicht mehr Wohnraum, der dringend benötigt wird. Um im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW eine strukturelle Benachteiligung von Alleinerziehenden auszuschließen, werden sie bereits bei der Berechnung der Wohnfläche bessergestellt, als es rein nach der Personenzahl des Haushalts angemessen wäre. Auch da haben wir die Alleinerziehenden im Blick. Die Wohnraumförderung ist ein wichtiges Instrument, um benachteiligten Gruppen eine stärkere Position auf dem Wohnungsmarkt zu verschaffen. Ministerin Scharrenbach hat in dieser Woche die Wohnraumförderung 2024 vorgestellt. Das Land unterstützt die Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnungsangebote mit Mietpreisund Belegungsbindung für unterschiedliche Zielgruppen. Im Zeitraum von 2023 bis 2027 stellt das Land für die öffentliche Wohnraumförderung insgesamt 9 Milliarden Euro zur Verfügung. Des Weiteren arbeiten wir an weiteren Stellen an der Verbesserung der Wohnsituation. Zuletzt wurde am 1. Januar 2024 die Landesbauordnung mit dem Ziel geändert, das Bauen mittels vollständig digitaler Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Handwerker sind in einem bestimmten Umfang nun bauvorlageberechtigt und können somit Bauanträge stellen. Gleichzeitig werden Standards, … Landtag

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