Vanessa Odermatt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich haben wir bereits gehört, dass die im Antrag genannten unterschiedlichen Einordnungen in unterschiedliche Verordnungen durchaus sinnvoll sind, und auch viele andere Punkte haben wir bereits besprochen. Darauf möchte ich gar nicht weiter eingehen. Vielmehr möchte ich noch einmal aufzeigen, was das eigentliche Ziel des Antrags ist. Sie wollen es doch so darstellen, als hätten Sie, liebe SPD, die Landesregierung dazu getrieben, die Mieterschutzverordnung anzupassen, bzw. als hätten Sie vorgegeben, wie diese anzupassen ist. Dabei springen Sie nur auf einen bereits fahrenden Zug oder – wie wir eben gehört haben – auf ein fahrendes Auto auf. Die Ministerin hat bereits angekündigt, dass die Mieterschutzverordnung überarbeitet wird. So ist es Landtag auch im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen genannt. Auch das wurde heute immer wieder betont. Es ist bereits geplant, die Mieterschutzverordnung zu ändern, und deswegen ist das einzige Ziel, das Sie mit diesem Antrag hier erreichen wollen: sich auf die Fahne schreiben zu können, dass Sie die Regierung dazu gebracht haben, die Mieterschutzverordnung zu ändern, um damit möglicherweise auch gewisse Presse zu generieren. Mieterschutz, gerade in den Ballungsgebieten, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Daran arbeiten wir kontinuierlich. Dabei möchte ich aber ein Narrativ nicht verwenden, und zwar das des bösen Vermieters. Auch das hat die Ministerin eben schon dargelegt. Es gibt viele private Vermieter, die ihre Wohnung vermieten, die sie als Altersvorsorge angeschafft haben. Dabei zeigen oftmals gerade diese Vermieter ihren Mietern gegenüber ein sehr soziales Verhalten. Hier liegen keine anonymen Mietverträge vor; man kennt sich, man lebt vielleicht zusammen in einem Haus und teilt sich den Garten, hat also ein sehr enges Verhältnis. Wir müssen aufpassen, dieses Mietmodell nicht völlig unattraktiv zu machen, sodass diese Wohnungen vom Markt genommen werden. Denn der beste Mieterschutz ist genügend Wohnraum. (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP]) Deswegen ergreifen wir viele Maßnahmen, um günstigen Wohnraum in NRW zu schaffen. Auch das wurde eben – heute steht der Vormittag ja unter dem Motto „Bauen“ – alles schon angebracht. (Sebastian Watermeier [SPD]: Schön, oder?) Dazu zitiere ich beispielhaft mit Erlaubnis des Präsidenten den Oberbürgermeister meiner Heimatstadt: Ich bin froh über jeden bewilligten Euro für den Wohnungsbau aus der Landesförderung und danke dem Land ausdrücklich, dass es das Förderbudget für Mönchengladbach unterjährig unkompliziert aufgestockt hat. – So lobt er in einer Pressemitteilung. Das ist übrigens ein Parteigenosse von Ihnen, liebe SPD, (Sebastian Watermeier [SPD]: Was soll der machen? Soll er sagen: „Landesbauförderung nehme ich nicht“?) und es scheint eine große Zufriedenheit zumindest bei den Kommunen zu herrschen. Dabei ist aber auch klar, dass wir nicht einfach die Mieten deckeln können. Wenn die Baukosten in die Höhe steigen, können wir nicht einfach sagen: „Mehr Miete dürfen wir nicht verlangen“, dann baut nämlich niemand mehr. Auch das heute schon mehrmals genannte Lieblingsthema „Landesbaugesellschaft“ zaubert keine Fachkräfte und kein günstiges Material. Bei all den Debatten verkneife ich mir jetzt eine längere Diskussion zu der Frage, wer denn im Bund 29.02.2024 regiert. Um mich auch da zu wiederholen: Mieterrecht ist vor allem Bundesrecht. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Arndt Klocke [GRÜNE] und Norwich Rüße [GRÜNE])
