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Andreas Keith

AfD 25.01.2024 Sitzungen 18/55

Ich würde gerne im Sachzusammenhang ausführen. – Nehmen wir das Beispiel von Herrn Dr. Ulrich Vosgerau, einem anerkannten Experten, (Zuruf von der SPD) der von unserer Fraktion als Sachverständiger für die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ benannt wurde. Herr Dr. Vosgerau soll von Ihnen alsbald abberufen werden. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Die bloße Teilnahme an einem privaten Treffen, auf dem laut Herrn Dr. Vosgerau keine verfassungsfeindlichen Äußerungen gefallen sind, reicht Ihnen aus, (Widerspruch von der SPD und den Grünen) um Personen zu ächten und auszugrenzen. (Sven Wolf [SPD]: Schämen Sie sich!) Herr Dr. Vosgerau wies in mehreren Interviews darauf hin, 25.01.2024 (Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) dass die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen auf Vermutungen und nicht auf Fakten basieren. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, öffentlich Interviews abzugeben und Stellung zu beziehen, sodass man dann entsprechende Strafanzeigen gegen Sie prüfen kann. Vielen Dank. (Lachen von den Grünen – Beifall von der AfD) Es ist bedauerlich und besorgniserregend, dass in der politischen Debatte in diesem Hohen Hause die Unschuldsvermutung, ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtsstaates, anscheinend keine Bedeutung mehr hat. Darüber hinaus ist es wichtig, die Zweiklassenbehandlung von Ihnen im Umgang mit Sachverständigen einmal zu betrachten. Während Herr Dr. Vosgerau ohne Anhörung und ohne das Vorliegen eines konkreten Vorwurfs abberufen werden soll, sehen wir im Fall von Dr. Klaus Göbels, dem ehemaligen Chef des Gesundheitsamtes Düsseldorf, ein konträres Bild. Im Jahr 2021 gab es gegen Herrn Dr. Klaus Göbels strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug. Diese führten zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Düsseldorf. Das Arbeitsgericht bestätigte später …

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