Andreas Keith
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anders als Herr Kerkhoff habe ich die Hoffnung, dass Sie die Nacht dazu genutzt haben, in sich zu gehen und diesen Gesetzentwurf heute in der dritten Lesung abzulehnen. Nachdem die Änderungen der Geschäftsordnung des Landtags gestern beschlossen wurden – ein Schritt, der weitreichende Auswirkungen auf die politische Kultur in unserem Landtag hat –, wenden wir uns nun der Änderung des Abgeordnetengesetzes zu. Sie haben bereits schwammig begründete Ordnungsgelder gegen Abgeordnete eingeführt und das parlamentarische Mittel der Kurzintervention praktisch gestrichen. Einen Tag vor Beginn des Plenums haben CDU, Grüne, SPD und FDP mit einem Änderungsantrag noch schnell die Benennung und Abberufung externer Sachverständiger neu regeln wollen. Auf den ersten Blick mochte das als eine harmlose Prozedur erscheinen, aber bei genauerer Betrachtung offenbart sich ein bedenkliches politisches Kalkül. Durch die Einführung eines Widerspruchrechts wird der Weg für eine politisch motivierte Selektion von Sachverständigen geebnet, die das Fundament unserer demokratischen Prinzipien untergräbt. Nehmen wir das Beispiel von …
