Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags im Ergebnis ab. Es bedarf keines jährlich stattfindenden Ideenwettbewerbs in Nordrhein-Westfalen, um Digitalisierungsideen sichtbar zu machen. Gute Ideen im Bereich der Digitalisierung sind bereits zahlreich vorhanden und werden auch ohne einen jährlichen Wettbewerb in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt und innerhalb der Justiz ausgewertet. Angesichts der Vielzahl bereits vorhandener Ideen liegt die Herausforderung weniger im Generieren immer neuer Einfälle, als vielmehr in der Weiterentwicklung und Umsetzung einer guten Idee. Erst in diesem Stadium wird in mühevoller Detailarbeit eine grundsätzlich gute Idee zu einer Anwendung ausgestaltet, die für die praktische Arbeit der Justiz von Nutzen ist. Hierbei – das hebt der Antrag zu Recht hervor – sind die Praktikerinnen und Praktiker an den Gerichten mit ihren konkreten Gedanken und kreativen Ideen gefragt. Sie müssen an dieser Stelle zwingend eingebunden werden. Landtag Soweit Sie, Herr Abgeordneter Pfeil, auf die vielen von Ihnen beantragten Anhörungen verweisen, konnten Sie dem Beitrag der Abgeordneten Eisentraut entnehmen, dass eine profunde Kennerin der Thematik im Landtag sitzt. Ein Fachgespräch mit der Abgeordneten Eisentraut kann ich Ihnen nur wärmstens ans Herz legen. (Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von Ju- lia Eisentraut [GRÜNE] – Stefan Zimkeit [SPD]: Unfassbar! – Zurufe von der FDP: Oh!) Die Ausrichtung eines Ideenwettbewerbs ist weder ein Garant für grundlegend neue Einfälle (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) noch macht sie die beschriebenen entscheidenden Schritte der Weiterentwicklung und Umsetzung entbehrlich. Lassen Sie mich das am Beispiel der vom Abgeordneten Pfeil genannten Ideenwettbewerbe in Hessen und Sachsen erläutern. Die grundsätzlichen Ansätze der Sieger der Wettbewerbe in Hessen und Sachsen lagen in der Etablierung einer elektronischen Verfahrensassistenz für Richterinnen und Richter sowie einer sprechenden KI, die Fehler klassifiziert und Lösungen vorschlägt. Diese grundsätzlichen Ansätze wurden bereits vor den Wettbewerben vielfach in unterschiedlichen Ausformungen diskutiert. Mit dem Abschluss der Ideenwettbewerbe lag und liegt darüber hinaus noch keine praxistaugliche Anwendung vor. Im Nachgang zum hessischen Wettbewerb soll in einem weiteren Schritt ein Prototyp entwickelt werden. In Sachsen wurden zwar auf dem dreitägigen Thinkathon erste Prototypen entwickelt, diese sollen aber noch weiterentwickelt und in bestehende Abläufe integriert werden. Ob diese Prototypen aus Hessen und Sachsen am Ende überhaupt zu praktikablen Lösungen führen, steht nicht fest. Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoller, sich zunächst einen Überblick über die bereits vorhandenen guten und teils schon ausgereiften Ideen zu verschaffen und diese am konkreten Bedarf der Gerichte orientiert auf ihre Praxistauglichkeit zu untersuchen? Diesen Weg beschreitet Nordrhein-Westfalen, und ich bin überzeugt, dass dieses Vorgehen richtig ist. Es eröffnet die Möglichkeit, ressourcenschonend und zeitnah zum erfolgreichen Abschluss fortgeschrittener, durchdachter Projekte zu kommen bzw. die Anschaffung marktreifer Automatisierungssoftware zügig anzugehen. Demgegenüber erscheint es aus meiner Sicht nicht zielführend, vorhandene vielversprechende Ideen zu ignorieren und sich in immer weiteren Vorschlägen und Wettbewerben zu verlieren. Das birgt nämlich die Gefahr, das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren, unter Schonung der Ressourcen möglichst schnell eine praktikable Anwendung für die Justiz zu schaffen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 25.01.2024
