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Ellen Stock

SPD 25.01.2024 Sitzungen 18/55

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf war dem Parlament bis zum Beginn dieser Woche noch nicht bekannt. Am vergangenen Montag wurde die Drucksache digital zugestellt. Ich betone dies, weil es sehr ärgerlich ist, dass bei einem so bedeutsamen Entwurf eines Wahlgesetzes, welches noch dazu direkt unsere kommunale Familie vor Ort betrifft, vorab keinerlei Verständigung mit der Opposition stattgefunden hat. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das ist bei einem Gesetz, das letztlich unsere Demokratie im ureigensten Kern berührt, meiner Ansicht nach ein Frevel. Man könnte annehmen, dass die Landesregierung ihre guten Gründe hat, sich über die guten Gepflogenheiten hinwegzusetzen. Allerdings muss man sagen: Das hat ein Geschmäckle. Wenn die Regierung im Alleingang das Wahlrecht verändert, wenn sie es nicht für nötig befindet, eine breite Mehrheit im Parlament für die Umgestaltung dieser tiefgehenden demokratischen Grundlage einzuholen, dann muss man sich natürlich fragen, wieso die Landesregierung so etwas macht. Die Frage nach dem Wieso und Warum muss bei einigen Passagen des Gesetzentwurfs durchaus gestellt werden. Wieso gibt es vor der Stichwahl jetzt drei Wochen Vorlauf anstatt nur zwei? Wem nutzt diese Woche? Der Minister hat es eben einmal anklingen lassen: Es gibt mehr Flexibilität bei der Bundestagswahl. – Da besteht bestimmt noch Beratungsbedarf. 25.01.2024 Wieso gibt es immer noch keine Rechtssicherheit im Falle von erschlichenen Unterstützerunterschriften oder gar Zustimmungserklärungen, wie wir das beispielsweise 2009 in Siegen und 2020 in Duisburg schon hatten? Hier wurde eine ausdrückliche Regelung im Umgang für die rechtswidrige Erschleichung angeregt. Das wäre sicher ein guter Schritt in die richtige Richtung gewesen, aber die Anregung wurde nicht aufgenommen. Wieso muss ein Vertreter seinen Mandatsverzicht immer noch per Niederschrift vor Ort bestätigen, anstatt dies durch ein Schreiben kundzutun? Es könnten noch viele Punkte genannt werden, und wir müssen dringend reden. Aber da ich ja nicht immer nur kritisiere, sondern auch lobe: Die Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen, die Aufstellung ihrer Wahlvorschläge geschlechterparitätisch zu gestalten, heiße ich ausdrücklich willkommen. Zwar wäre es schön, wenn es nicht nur bei einer Aufforderung bleiben würde, aber bis dahin ist es wahrscheinlich noch ein sehr weiter Weg. Mir persönlich ist Folgendes noch sehr wichtig zu erklären. Bei der Größe der Stimmbezirke wird auf die Anzahl der Wahlberechtigten abgestellt, statt wie bisher auf Einwohnerzahlen. So weit, so gut, wenn dies durch das Gerichtsurteil abgedeckt ist. Natürlich fühlen wir uns durch die Rechtsprechung verpflichtet. Dennoch könnte nach außen ein falscher Eindruck entstehen, und so möchte ich ganz deutlich sagen: Wir fühlen uns generell allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Städte und Gemeinden verpflichtet und nicht nur den Wahlberechtigten. (Beifall von der SPD) Das wird auch so bleiben. Darüber hinaus werden wir sicher noch einige Zeit gemeinsam an diesem Gesetzentwurf arbeiten. Ich wünsche mir zum Wohle unserer Demokratie und unserer kommunalen Vertreter, dass dies eine konstruktive und ergebnisreiche Zusammenarbeit wird. – Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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