Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Nordrhein-Westfalen – genauer gesagt: in 31 Kreisen, 396 Städten und Gemeinden sowie im Regionalverband Ruhr – stehen im Herbst 2025 die nächsten Kommunalwahlen an. Es wurde schon mehrfach betont: Die kommunale Demokratie bildet das Fundament unseres Staates. Rund 20.000 Menschen engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich in den kommunalen Gremien, die allermeisten neben ihrem Beruf. Sie tragen damit tagtäglich entscheidend zum Gelingen unserer Demokratie und unseres Gemeinwesens bei. Es stimmt, das ist nichts Neues, aber man kann es gar nicht oft genug sagen, weil wir gerade in diesen Tagen überall wieder merken, dass das nicht selbstverständlich ist und dass es nicht so einfach ist, 25.01.2024 dafür Menschen zu gewinnen. Deshalb haben sie meinen Dank und meine Anerkennung. Es ist auch gut und richtig, dass wir heute schon unter Tagesordnungspunkt 3 darüber diskutiert haben, wie man diese Arbeit in den Räten und Ausschüssen weiter erleichtern und unterstützen kann. In gewisser Weise gehört dazu auch die Frage, wie ein Kommunalwahlgesetz aussieht – oder noch klarer gesagt: ein zeitgemäßes Kommunalwahlgesetz. Es ist eine altbewährte Manier, rechtzeitig vor dem Wahltag das Kommunalwahlgesetz zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben. Das heißt im Klartext: Aktuelle Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht sind zu berücksichtigen, aber auch die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis. Außerdem müssen wir natürlich die Vorschriften an die jüngste Rechtsprechung anpassen. Das alles soll das Gesetz leisten, dessen Entwurf heute vorliegt. Worum geht es inhaltlich bei diesen Änderungen? Ich will einige wichtige Punkte nennen. Erstens. Viele Städte und Kreise haben in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, ihre Räte und Kreistage im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe zu verkleinern. Diese Möglichkeiten wollen wir nun moderat erweitern um zwei Sitze auf insgesamt bis zu zwölf Sitze. Darüber müssen natürlich die Kommunen selbst entscheiden – Stichwort „kommunale Selbstverwaltung“. Darum soll die Frist zur Reduzierung der Sitzzahl für die anstehende Kommunalwahl einmalig bis zum 31. August dieses Jahres verlängert werden. Zweitens. Hinsichtlich der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird zukünftig auf die Anzahl der Wahlberechtigten abgestellt. Gleichzeitig wird die höchstmögliche Abweichung der einzelnen Wahlbezirke von der durchschnittlichen Größe im Wahlgebiet auf 15 % abgesenkt; nur in Ausnahmefällen ist eine Abweichung um bis zu 20 % zulässig. Mit diesen Änderungen werden verfassungsrechtliche Vorgaben umgesetzt. Drittens. Die Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen und für die Entscheidung über deren Zulassung werden um einige Tage vorverlegt. Damit schaffen wir mehr Zeit für die Durchführung der Briefwahl. Darum haben die Kommunen gebeten; es ist also ein sehr praktisches Projekt. Viertens. Wir setzen die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag nach einer Steigerung des Frauenanteils in den Räten und Kreistagen um. Hierzu werden die Parteien und Wählergruppen künftig aufgefordert, bei den Wahlvorschlägen eine Geschlechterparität anzustreben. Fünftens. Wir schaffen die Möglichkeit, den Termin für etwaige Stichwahlen um eine Woche nach hinten, also auf drei Wochen nach der Hauptwahl, zu Landtag verschieben. Das bringt uns mit Blick auf die Bundestagswahl, die auch im Herbst 2025 stattfinden wird, etwas mehr Flexibilität und die Möglichkeit zur Zusammenlegung. Meine Damen und Herren, das Kommunalwahlgesetz bildet die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen in unseren Kreisen, Städten und Gemeinden. Weitere Detailregelungen werden ebenfalls noch in diesem Jahr in der neuen Kommunalwahlordnung erfolgen. Hier werden wir uns insbesondere nochmals mit den Anforderungen an Unterstützungsunterschriften befassen, um einem möglichen Missbrauch noch besser entgegenwirken zu können. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes, die Ihnen vorliegen, gehen wir nun einen ersten Schritt. Ich bitte um Unterstützung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
