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Herbert Reul

25.01.2024 Sitzungen 18/55

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im 28. Bericht der Landesbeauftragten geht es um den Datenschutz im Jahr 2022 und die Informationsfreiheit in den Jahren 2021 und 2022, und es werden sowohl datenschutzrechtliche als auch informationsrechtliche Aspekte und Problematiken aus vielen Bereichen dargestellt. Darüber hinaus wird auf das Symposium im Landtag zum 20-jährigen Jubiläum Bezug genommen. Das ist gut so; da werden unterschiedliche Positionen ausgetauscht. Soweit der Bericht auf Themen eingeht, die im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liegen, hat die Landesregierung Stellung genommen. Die Stellungnahme liegt Ihnen vor. Es gibt übrigens in nur wenigen Fällen unterschiedliche Positionen. Herr Lürbke, Sie haben vorhin genau das falsche Beispiel genommen. Zur Frage des Löschens und der Weitergabe von Informationen von der Staatsanwaltschaft zur Polizei und auch weiter können Sie in dem neuesten Bericht der LDI lesen – er ist ja noch fast druckfrisch –: „Unsere Hinweise wurden umgesetzt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Kontrollen der LDI NRW einen effektiven Beitrag im Interesse der Betroffenen leisten können.“ Das ist ein gutes Urteil. An der Stelle muss man nicht mehr weiterarbeiten. Da war der Vorwurf voll daneben. Kurz gefasst: Wir, LDI und Landesregierung, sind in den Grundsatzfragen grundsätzlich auf derselben Wellenlänge. Im Polizeibereich verkündet die LDI sogar zwei Erfolgsmeldungen – eine davon habe ich gerade genannt – und begrüßt den restriktiven Umgang mit personenbezogenen Daten bei Verkehrsunfallaufnahmen und Versammlungsanmeldungen. Das sind, finde ich, ganz gute Belege dafür, dass der Austausch der Landesregierung mit der LDI auf der Arbeitsebene funktioniert und vor allen Dingen Wirkung hat. Ich freue mich, dass die LDI für ihre Arbeit auf eine bessere Personalstruktur zugreifen kann und Kontaktmöglichkeiten mit den Bürgern durch ein „Bürgerbüro“ verbessern wird. Die Expertise der völlig unabhängig arbeitenden LDI in den Bereichen „Datenschutz“ und „Informationsfreiheit“ wird jetzt und auch in Zukunft von der Landesregierung sehr geschätzt. Jeder weiß, dass noch einige Megathemen auf uns zukommen: die Umsetzung des „Digital Services Acts“ der EU auf Bundesebene, die geplante KI-Verordnung der EU. All das wird uns fordern. Die Landtag Landesregierung wird weiter konstruktiv mit der LDI zusammenarbeiten. Da brauchen wir auch die fachkundige Einschätzung der LDI. Für Nordrhein-Westfalen können wir auf jeden Fall auf der Grundlage des Berichts feststellen, dass es um Datenschutz und Informationsfreiheit nicht schlecht bestellt ist in diesem Land. Trotzdem, man kann immer noch besser werden. Abschließend möchte ich mich bei Frau Gayk und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die gute und kritische Zusammenarbeit und für das Weiterkommen bei diesem Thema bedanken. – Herzlichen Dank und einen schönen Tag! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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