Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf unserer Landesdatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitern auch vonseiten der AfD-Fraktion sehr herzlich für ihr Engagement und ihre Arbeit danken. (Beifall von der AfD) Die harten Fakten, etwa die Bearbeitung von 10.800 schriftlichen Eingaben im Berichtszeitraum, zeugen von viel Arbeit im Interesse unserer Bürger. In den vergangenen Jahren hat uns im Zusammenhang mit dem Datenschutz vor allem das Thema „Corona“ beschäftigt. Aus der allgemeinen Hysterie heraus wurden viele Grundregeln missachtet oder zumindest sehr großzügig ausgelegt. Das spielt heute im Alltag zum Glück keine Rolle mehr. Ich finde es allerdings trotzdem ein bisschen bedauerlich, dass darauf keiner meiner Vorredner eingegangen ist. Immerhin spiegelt es sich im Bericht wider, etwa durch das nicht ganz unumstrittene Anschreiben des Bundesgesundheitsministers an alle gesetzlichen Versicherten über 60 Jahren, das wohl datenschutzkonform war, weil es von den Krankenkassen versandt wurde, oder – viel gravierender und eben nicht datenschutzkonform – durch öffentliche, von Arbeitgebern geführte Listen, welche Mitarbeiter geimpft sind und welche nicht. Die Landesbeauftragte hat zu Recht klar den rechtswidrigen Umgang mit hochsensiblen Daten von Arbeitnehmern bemängelt, damit aber auch ein Stück weit die Grenzen ihrer Möglichkeiten aufgezeigt. Denn die betroffenen Beschäftigten standen in der – ich sage mal – heißen Zeit dieser Hysterie zunächst einmal alleine da; vor allem dann, wenn sie sich diesem Druck, sich impfen zu lassen, nicht beugen Landtag wollten. Denen hilft es nicht oder hat es damals zumindest nicht sehr viel geholfen, wenn sie nun Jahre später in irgendeinem Bericht auftauchen. Insgesamt erscheint die Arbeit der Datenschutzbeauftragten im Datenzeitalter zunehmend eine Frage von Prioritäten zu werden. Über diese kann man sich durchaus streiten. Wir finden es zum Beispiel ein bisschen schräg, dass das Thema „Facebook-Seiten“ von Behörden ein seit Jahren köchelndes Dauerthema ist, mit dem sich inzwischen wohl jeder Datenschutzfachmann in der Republik ausführlich befasst hat, während auf der anderen Seite riesige Datenhalden alleine deshalb unbeachtet bleiben, weil sie in irgendeinem Gesetz vermeintlich legitimiert sind. Alleine der Rundfunkbeitragsservice bzw. vormals die GEZ bekommt von den Meldebehörden Deutschlands unzählige Daten von nahezu jedem Deutschen mit festem Wohnsitz übermittelt, ist aber im Bericht mit keinem Wort ein Thema. Dafür gibt es ein Kapitel mit der Überschrift „Microsoft 365 in Schulen“. Das ist vielleicht etwas unverhältnismäßig. Auch die Datensammelwut der Finanzbehörden wird überhaupt nicht thematisiert. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der Staat zwar immer strengere Maßstäbe an den Datenschutz bei Privaten anlegt, in seiner eigenen Sphäre aber doch sehr großzügig mit den Daten seiner Bürger umgeht. Was ist mit dem zunehmenden Zwang zur unbaren Zahlung? Auch hierzu findet sich leider kein Wort im Bericht, obwohl das natürlich ein riesengroßes Datenschutzproblem nach sich zieht. Hier wäre eine Neujustierung der Befugnisse und Aufgabenbereiche der Landesdatenschutzbeauftragten dringend angezeigt. Denn es ist gut und richtig, auf den Umgang mit Daten durch Unternehmen zu achten, es ist aber keinesfalls so, dass der Staat hier besonders privilegiert sein soll. Missbrauch und Exzesse sind auch in dieser Sphäre nicht ausgeschlossen, und gerade in der Coronazeit haben wir das besonders schmerzlich erfahren müssen. Es gibt auch international genug Beispiele dafür. Das Beispiel Chinas mit seinem Social Credit System mahnt uns zur Vorsicht. Es gibt also noch viel zu tun, auch vieles, was über das Tagesgeschäft einer Datenschutzbeauftragten hinausgeht. Da würden wir uns tatsächlich etwas mehr Impulse aus dem Haus der LDI wünschen. Wie soll die Zukunft aussehen? Wo sind die wirklichen Risiken für die Daten unserer Bürger? Welche Ausstattung mit Kompetenzen und Personal wird in Zukunft nötig sein, um den gesteigerten Anforderungen gerecht zu werden? Da wäre die Energie dieser Behörde wahrscheinlich – oder auch sicher – besser aufgehoben als darin, diesen Bericht mit ganzen 343 Gendersternchen zu versehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 25.01.2024
