Marc Lürbke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um ein wichtiges Thema, nämlich unsere Freiheits- und Bürgerrechte. So banal es klingt: Der Datenschutz betrifft uns alle auf die eine oder andere Weise, ganz gleich ob Privatperson, Unternehmen oder Behörde. Viel wichtiger als diese – zugegebenermaßen – Binsenweisheit ist jedoch, dass es bei dem Thema eben nicht nur um den rein technischen Schutz von Daten geht, sondern am Ende in der Tat um das Fundament unserer Freiheiten und unserer Persönlichkeitsrechte, um das faire Miteinander im Wirtschaftsleben und um den Schutz vor Missbrauch. Für uns Liberale steht das Individuum im Mittelpunkt. Gerade deshalb ist Datenschutz für uns ein zentraler Baustein in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Für uns ist klar: Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss praktikabel, sicher und stets rechtskonform sein. Deswegen gilt mein besonderer Dank unserer Landesdatenschutzbeauftragten Frau Gayk und ihrem Team für ihre unermüdliche Arbeit. Die Sicherung unserer Bürgerrechte darf niemals zum bloßen Lippenbekenntnis verkommen, sondern muss stets ein handlungsleitender Grundsatz der Politik in diesem Hause sein. Die LDI spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ich bin mir sicher, dass hier über die Fraktionsgrenzen hinaus – das haben wir vorhin auch schon gehört –Einigkeit darüber besteht. Der 28. Datenschutzbericht gibt nicht nur einen wertvollen Einblick in die vor uns liegenden Herausforderungen, sondern es besteht auch Anlass zur Kritik, da es noch einige Baustellen gibt. Beispielhaft will ich einmal die Handhabung von Daten im Kontext von Strafverfahren erwähnen. Das war bereits im 27. Daten-Landtag schutzbericht ein Thema. Auch dort ist schon auf Unzulänglichkeiten bei der Löschung und Änderung von Daten im Zusammenhang mit Strafverfahren hingewiesen worden. Dort wurde zudem auf den problematischen Verbleib oder die fehlende Verarbeitung von Daten in polizeilichen Datenbanken hingewiesen. So ist es in der Vergangenheit passiert, dass auch solche Daten über Personen im System der Polizei verblieben sind, die dort eigentlich gar nicht mehr hätten sein dürfen. Gerade im Hinblick auf die Nutzung der Palantir-Software DAR kann das selbst bei einfachen polizeilichen Maßnahmen potenziell erhebliche Nachteile für die Betroffenen mit sich bringen. Die Tatsache, dass Betroffene im System verbleiben, ohne Kenntnis davon zu haben, schafft dann womöglich ungerechtfertigte Verdachtsmomente und kann auch erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreifen, weil sie zu Unrecht staatlichen Maßnahmen ausgesetzt werden. Wir haben darauf hingewiesen, auch der Kollege Dr. Werner Pfeil hat darauf hingewiesen. Herr Minister, die Landesregierung hat mit einem Erlass reagiert. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich ausreicht, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen. Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Löschungspflichten stets eingehalten werden – besonders angesichts möglicher personeller Engpässe bei der Justiz, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft. Auf Fragen wie diese brauchen wir dringend Antworten. Bislang höre ich für meinen Geschmack zu wenig dazu. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. (Beifall von der FDP) Wenn wir solche Missstände akzeptieren, dann untergräbt dies das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Herr Minister, ich möchte Sie noch einmal auffordern, das schnellstmöglich auszuräumen und den Datenschutz zur Priorität zu machen, weil darauf die Menschen in Nordrhein-Westfalen vertrauen und auch vertrauen müssen. Ich möchte ein zweites Thema ansprechen: Das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen habe ich mit Interesse gelesen, auch die Ausführungen dazu im Koalitionsvertrag. Auch diesbezüglich läuft Schwarz-Grün den eigenen Vereinbarungen hinsichtlich der Überprüfung ein Stück weit hinterher. Fortschritt und Ergebnisse bei der Modernisierung bleiben ein Stück weit Fehlanzeige. Ich schaue mal in Richtung der grünen Fraktion. Dort würde ich mir ein bisschen mehr Durchsetzungskraft wünschen. Auch hier verwalten Sie als schwarz-grüne Koalition geflissentlich den Stillstand, obwohl diese Koalition eigentlich den Fortschritt zum Motto dieser Legislatur ausgerufen hat. Den finden wir hier und in vielen 25.01.2024 anderen Bereichen bekanntlich nicht. Das lassen wir Ihnen ungerne durchgehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass das IFG modernisiert werden muss, um den heutigen Anforderungen an Transparenz und Informationsfreiheit gerecht zu werden. Auch an dieser Aufgabe werden Sie sich messen lassen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Zum Schluss richte ich meinen Dank noch einmal in Richtung der LDI für ihren Beitrag zum Schutz der Bürgerrechte. Wir freuen uns als FDP sehr auf die weitere Zusammenarbeit und bedanken uns sehr herzlich für diesen Bericht. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD])
