Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die politische Erfahrung lehrt: Wenn ein Gesetz oder ein Antrag einen besonders hochtrabenden und wohlklingenden Titel hat, soll entweder etwas überspielt werden oder es ist sogar das genaue Gegenteil davon gemeint. Beim vorliegenden Antrag der schwarz-grünen Regierungskoalition mit dem Titel „Kommunale Demokratie und kommunales Ehrenamt als Fundament unserer freiheitlichen Demokratie stärken und fördern“ muss man also sehr genau hinschauen. Viele Forderungen und Anregungen darin – einige sind schon genannt worden – sind zweifellos richtig. Manche sind sogar überfällig. Nicht wenige davon sind, wie schon erwähnt, in der Enquetekommission der vergangenen Legislatur entstanden und gemeinsam mit uns erarbeitet worden. Ich will mal ein paar Beispiele nennen, die wir sicher vorbehaltlos mittragen können: familienfreundlichere Regeln etwa für das kommunale Mandat. Dem wird wohl kaum jemand widersprechen. Allerdings sehe ich ähnliche Probleme wie mein Vorredner, was eine Mandatspause oder ein zeitlich befristetes Elternvertretungsmandat angeht. Genauso wenig werden wir Ihnen widersprechen, wenn Sie versuchen, das Berufsleben und das kommunale Mandat besser miteinander vereinbar zu machen. Wir wünschen uns mehr beruflich erfolgreiche Leute in den Parlamenten, auch in den kommunalen. Großzügige Regeln für den Ausgleich von Verdienstausfall können hierbei ein Weg sein. Es sei aber auch gesagt, dass jede Lockerung natürlich die Gefahr von Missbrauch in sich birgt. Ebenso spricht unseres Erachtens gar nichts gegen großzügigere Steuerfreibeträge. Über höhere Entschädigungen lässt sich sicherlich, theoretisch zumindest, auch reden. Allerdings erscheint das angesichts der prekären Haushaltslage vieler Kommunen derzeit nicht angezeigt. Bei allem Verständnis und aller Wertschätzung für die Kollegen in den Kommunalparlamenten: Das Geld wächst Landtag eben nicht auf den Bäumen, und auf Pump darf so etwas nicht finanziert werden. Kritischer sehen wir hingegen den Ausbau digitaler Sitzungsformen, egal ob voll online oder hybrid. Die Coronazeit hat zwar gezeigt, dass so etwas im Notfall funktionieren kann, aber sie hat auch die Schwächen gezeigt. Auch unsere Arbeit im Landtag ist der beste Beweis dafür, dass sich vieles in der Theorie zwar toll anhört, aber eine Übertragung in der Praxis dann eben doch oft ruckelt oder abbricht oder ein Sachverständiger gleich ganz aus einer Anhörung verschwindet – wie zum Beispiel in der letzten Sitzung des Kommunalausschusses. Eher begrüßen würden wir die Möglichkeit, die Dauer von Sitzungen im Vorhinein zu begrenzen bzw. einen Endzeitpunkt festzulegen. Hierbei bedarf es allerdings sorgfältig erdachter Regelungen, denn in der Praxis könnte das natürlich dazu führen, dass Teilnehmer in der Minderheit auf Zeit spielen, um ihnen unerwünschte Mehrheitsbeschlüsse zu verhindern. Regelrecht demokratiefeindlich und damit ein Widerspruch zum Titel des Antrags ist dagegen Ihr Vorhaben, die Fraktionsmindestgrößen in Räten und Kreistagen anzuheben. Da CDU und Grüne nach der letzten Kommunalwahl nahezu landesweit die größten Fraktionen in allen Kommunen stellen, ist dies ein allzu durchsichtiges Manöver, um lästige Mitbewerber von ihren Mitwirkungsrechten abzuschneiden. Es überrascht auch nicht, dass die sogenannte Sozialdemokratie dazu Beifall klatscht. Das NRW-Kommunalwahlrecht ist schon in seiner heutigen Form auf die Interessen großer Parteien zugeschnitten (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Von soge- nannten Abgeordneten!) und benachteiligt kleine Gruppierungen massiv. Wer als Wählergruppierung oder Partei all die vielen Hürden von der Besetzung unzähliger Wahlkreise bis zu Unterschriftensammlungen, genommen hat – ich habe das alles selber miterlebt – und es dann geschafft hat, auch noch ausreichend viele Wähler für sich zu begeistern, für den ist unseres Erachtens eine Fraktion nach heutigen Regeln mehr als angemessen. Dass Sie diesen neuerlichen Versuch, Minderheitenrechte in der Kommunalpolitik zu beschneiden, verschämt irgendwo in diesem Antrag verstecken, zeigt, dass Sie sehr genau wissen, was Sie tun. Sie versuchen das seit Jahren. Zuletzt sind Sie gemeinsam mit der SPD vor dem Verfassungsgericht gescheitert, als Sie versucht haben, eine kommunale Prozenthürde zu schaffen. Auch dieser Versuch wird am Ende sicher vor den Gerichten landen – mit ungewissem Ausgang. Lassen Sie die Finger davon! 25.01.2024 Davon abgesehen enthält der Antrag aber, wie gesagt, vieles, worüber man reden sollte. Dafür hätten wir übrigens einen Ausschuss unter Vorsitz der CDU. So macht man das im Parlamentarismus, den Sie ja immer so hochhalten, übrigens auch. Aber Sie wollen offensichtlich überhaupt nicht darüber reden. (Heinrich Frieling [CDU]: Wollen wir!) Sie wollen eine direkte Abstimmung über diesen Antrag, was eigentlich nur davon zeugt, dass Sie wahrscheinlich im Hinterzimmer mal wieder alles ausgemauschelt haben und es demnächst von der Regierung auf den Weg gebracht wird. Da machen wir selbstverständlich nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
