André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 55. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen. Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit Schreiben vom 24. Januar 2024 beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um einen Tagesordnungspunkt 13 zu ergänzen. Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 18/7763 – Neudruck – in dritter Lesung. Die Aussprache hierzu soll im Rahmen einer Block-I-Debatte geführt werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Bevor wir zu dieser Abstimmung kommen, frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu der entsprechenden Abstimmung. Wer dem Antrag auf Ergänzung der heutigen Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung muss ich außerdem im Nachgang zur gestrigen Plenarsitzung nichtförmliche Rügen aussprechen. Erstens. In der engagiert geführten gestrigen Debatte zu Tagesordnungspunkt 1, der Aktuellen Stunde zu den Demonstrationen für die Demokratie, wurde sicherlich aus dem Herzen gesprochen, aber hierbei gegen unser in der Geschäftsordnung verankertes Regelwerk für fairen Umgang und Wettbewerb miteinander und damit gegen die parlamentarische Würde verstoßen. Es wurden unparlamentarische Formulierungen verwendet, die von mir gerügt werden müssen. Das betrifft die Abgeordneten Höne von der FDP und Loose von der AfD. Die Äußerungen 25.01.2024 werde ich nicht wiederholen. Ich ermahne Sie aber, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Zweitens. Eine weitere nichtförmliche Rüge geht an den Abgeordneten Dr. Blex von der AfD. Herr Dr. Blex hat in der Rede zu Tagesordnungspunkt 6 Formulierungen verwendet, die der parlamentarischen Ordnung widersprechen. Auch diese Äußerungen werde ich hier nicht wiederholen. Ich ermahne aber Herrn Abgeordneten Dr. Blex, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Abschließend gebe ich noch einmal den allgemeinen Hinweis, dass die Begrüßung von Gästen auf der Tribüne nach unseren Gepflogenheiten allein dem sitzungsleitenden Präsidium vorbehalten ist. Ich bitte auch die Mitglieder der Landesregierung, diese Gepflogenheit zu beachten. Damit kommen wir zu: 1 Quo vadis Wohnungsbaupolitik – Wem nützen die Entscheidungen von Wohnungsbauministerin Scharrenbach? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7834 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 22. Januar 2024 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht für die SPD die Abgeordnete Frau Philipp.
