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Tom Brüntrup

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es so schön in dem bekannten Weihnachtslied? Alle Jahre wieder. Nur kommt in diesem Falle nicht das Christuskind auf die Erde nieder, sondern ein Antrag der AfD-Fraktion, der inhaltlich bereits mehrfach im Bundestag behandelt wurde. So beantragte die AfD-Bundestagsfraktion 2019 in der Bundestagsdrucksache 19/8560, die Mehrwertsteuer auf Produkte, die in einem „direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern“ stehen, auf 7 % zu reduzieren. Da der Antrag keine Zustimmung fand, fragte die AfD am 7. März 2022 in der Bundestagsdrucksache 20/804 nach. Die Begründung liest sich so ähnlich wie die in Ihrem vorliegenden Antrag: Auflistung der aktuellen Kosten für ein Kind und Verweis auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel. Jetzt liegt das Thema wieder unter dem Weihnachtsbaum. Die AfD fordert die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Kinderpflegeprodukte auf Bundesebene und ein Willkommenspaket für Neugeborene. Aber auch wenn Weihnachten kurz bevorsteht, sollten wir einmal schauen, ob es sich lohnt, die Geschenke auszupacken. Beginnen wir einmal mit dem schön verpackten Willkommenspaket. Die AfD verweist in ihrem Antrag darauf, dass bereits in zahlreichen Kommunen und in Finnland solche Pakete ausgegeben werden und damit – Zitat – „reale Entlastung“ praktiziert wird. Schaut man in die Pakete, so findet man im Kreis Kleve beispielsweise Informationen zu Kindertagesstätten, Familienzentren oder der Gemeinde sowie Geschenke und Gutscheine in kleiner Form. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Vergleichsweise größer fällt das Paket in Finnland aus. Historisch gewachsen können die Eltern hier zwischen einer Einmalzahlung von 140 Euro oder einem Paket aus Kleidung, Windeln und Pflegeprodukten mit einem geschätzten Wert von 250 Euro wählen. Unbestritten sind die Pakete eine schöne Geste, die enthaltenen Informationen für die Eltern wichtig und der persönliche Kontakt bei der Übergabe schön, aber mit Blick auf die von der AfD selbst aufgerufenen Zahlen sind sie nicht viel mehr als ein ideeller Beitrag. Entsprechend ist es sinnvoll, die individuelle Gestaltung und Ausgabe von Paketen an neue Gemeindemitglieder den Kommunen zu überlassen. Betrachten wir das zweite Produkt, die Mehrwertsteuerabsenkung für Kinderpflegeprodukte. Zutreffend besteht nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU die Möglichkeit, für bestimmte Produkte ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Als Diplomfinanzwirt darf ich sagen, dass der Ansatz des regulären oder des ermäßigten Steuersatzes Landtag zwar rechtlich in Anlage 2 zu § 12 des Umsatzsteuergesetzes klar geregelt, inhaltlich aber manchmal schwer nachzuvollziehen ist. In der steuerlichen Systematik ist es nun mal nicht möglich, altersspezifisch Produkte unterschiedlich und unterschiedlich ausgestaltete Produkte gleich zu behandeln. So bestehen auch nach der neuen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie weiterhin Unterschiede zwischen absorbierenden Hygieneprodukten wie Windeln, die vergünstigt besteuert werden dürften, und anderen Pflegeprodukten wie Fläschchen, die nicht im Verzeichnis der vergünstigten Lieferungen aufgeführt werden. Die Forderung, Kinderpflegeprodukte des täglichen Bedarfs insgesamt vergünstigt zu besteuern, wird also auch von der aktualisierten EU-Vorgabe nicht gedeckt. Darüber hinaus darf bezweifelt werden, dass die Mehrwertsteuersenkung automatisch eine spürbare Entlastung bedeuten würde. So haben wir bei den Damenhygieneartikeln erlebt, dass die reduzierte Mehrwertsteuer durch zeitgleiche Preiserhöhung nie bei den Kundinnen ankam. Statt also Willkommenspakete als reale Entlastung zu verkaufen und an den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu Recht zu scheitern, sollten wir einmal auf das schauen, was wir bereits für Familien und Eltern tun – bzw. eher die Bundesebene, wo es hingehört. So beträgt das monatliche Kindergeld 250 Euro. Einkommensschwache Familien können darüber hinaus einen Kindergeldzuschuss von weiteren 250 Euro beantragen. Hinzu kommen die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Zusammengefasst werden Familien und Eltern also finanziell umfangreich unterstützt und auch bei der Steuer schon berücksichtigt. Ich kann das Bedürfnis, Geschenke zu verteilen, gleichwohl verstehen. Aber, sehr geehrte Herren der AfD, vielleicht überlassen Sie das besser dem Christkind. Dann gibt es auch schönere Inhalte als die einer vollen Windel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) In diesem Sinne wünsche ich allen schon mal eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise ihrer Liebsten. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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