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Dr. Benjamin Limbach

14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Obwohl bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind, haben wir alle hier in NRW noch immer die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vor Augen. Der heftige Dauerregen mit Überschwemmungen und Hochwasser hatte dramatische Folgen. Die Naturkatastrophe kostete viele Menschen das Leben. Ganze Ortschaften sind zerstört worden. Existenzen wurden vernichtet. Unser Mitgefühl gilt damals wie heute allen von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen, insbesondere denen, die hierdurch Angehörige und Freunde verloren haben. Neben diesen unmittelbaren, schmerzlichen Verlusten berichteten die Medien seinerzeit jedoch auch von Plünderern und Dieben, die sich anlässlich der Hochwasserkatastrophe am Eigentum Dritter bereichert haben sollen. Dies hat die Fraktion der AfD veranlasst, die Große Anfrage 2 „Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen“ zu stellen. Mit Schreiben vom 16.02.2023 habe ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit meinen Kabinettskollegen namens der Landesregierung beantwortet. Unter Zugrundelegung der uns vorliegenden Daten zeigt die Antwort auf die Große Anfrage im Wesentlichen auf, dass es in Nordrhein-Westfalen trotz polizeilicher Präsenz und Aufklärungsmaßnahmen sowohl während als auch im Nachgang der Flutkatastrophe im Sommer 2021 zu einer Vielzahl von Landtag Eigentumsdelikten und weiteren Straftaten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe gekommen ist. Gerade die unübersichtliche Gesamtsituation in den von der Flut betroffenen Gebieten schuf offensichtlich Tatgelegenheiten, welche die Täter insbesondere in der akuten Phase der Flutkatastrophe ausgenutzt haben. Die Straftaten haben sich dabei in der Mehrzahl gegen natürliche Personen gerichtet, daneben waren auch Institutionen und Unternehmen davon betroffen. Mit der Beantwortung der Großen Anfrage 2 wird allerdings auch deutlich, dass die vorgenannten Straftaten nicht Ausfluss organisierter Kriminalität bzw. bandenmäßiger Strukturen waren, sondern es sich in der Gesamtschau bei den Tätern offensichtlich um Einzeltäter bzw. nichtorganisierte Personenmehrheiten gehandelt hat und sich Hinweise auf überregionale Täterzusammenhänge, soweit dies aufgrund der vorliegenden Daten beurteilt werden kann, nicht ergeben haben. Wir alle hoffen natürlich, dass sich in der Zukunft Ereignisse wie diejenigen im Sommer 2021, deren Auswirkungen auch heute noch spürbar sind, nicht wiederholen werden. Hinsichtlich möglicher zukünftiger Katastrophenlagen bzw. des hiermit verbundenen Potenzials zur Begehung von Straftaten hat die Polizei ihre Erfahrungen aus der Flutkatastrophe ausgewertet. Diese Einsatzerfahrungen werden den fortlaufenden Planungen zur Bewältigung ähnlicher zukünftiger Einsatzlagen zugrunde gelegt, sodass in jeder zukünftigen Katastrophenlage lageangepasste Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität getroffen werden können. Um eines ganz klar zu sagen: Diese Landesregierung steht nicht nur für konsequente Strafverfolgung, sondern sie steht auch gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen dieses Hauses gegen jede Form von Hass und Hetze, wie wir sie hier viel zu häufig hören müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗