Andreas Keith
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Während die Opfer der Flutkatastrophe noch metertief im Dreck standen und vor den Trümmern ihrer Existenz weinten, während Gestank aus den Kellern stieg und das Chaos schier unendlich schien, während sich Zehntausende Helfer, meist nur mit Schaufeln, Eimern und Besen ausgestattet, aus allen Teilen unseres Landes auf den Weg machten, um den Verzweifelten zu helfen, gab es leider auch Menschen, die sich auf den Weg machten, um die Not, das Elend und das Chaos für sich auszunutzen. Es waren Plünderer. Auf ihren Beutezügen – so erzählten es uns Anwohner – drangen sie in Häuser, Wohnungen, Hotels und sogar in Krankenhäuser ein. Sie erbeuteten Bargeld, Laptops, Schmuck, Werkzeuge und geliebte, unersetzbare Familienerbstücke. Als wäre der menschliche und ideelle Verlust nicht schon schlimm genug, weigerten sich viele Versicherungen, zumindest für den materiellen Schaden aufzukommen. Aber auch Sie ließen die Menschen, die doppelt heimgesucht worden waren, im Stich, als Sie unseren Antrag ablehnten, die Opfer finanziell zu entschädigen. Gerade einmal 1,8 Millionen Euro hätte uns das gekostet – ein kleiner Betrag für das Land und den Bund, ein großes Zeichen der Herzlichkeit für die Betroffenen. Aber dort, wo Milliarden von deutschen Steuergeldern für sinnfreie Projekte überall auf der Welt zum Fenster hinausgeworfen werden, hatte man keinen Cent übrig für diese kleine Geste. Unsere Große Anfrage machte das ganze Ausmaß sichtbar. Justiz und Polizei registrierten in den betroffenen Regionen in NRW insgesamt 1.057 Straftaten mit einem Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro. Bei mehr als der Hälfte dieser Straftaten – bei 632, um genau zu sein – handelte es sich um Plünderungen. Dank unserer Anfrage kennen wir nun nicht nur das Ausmaß, wir wissen auch, wer dafür verantwortlich war. Von 275 identifizierten Tatverdächtigen, Dieben und Plünderern besaßen 196 keinen deutschen Pass. (Zurufe von der SPD) Mehr als 70 % der Verdächtigen sind Ausländer, unter anderem 92 Rumänen, 13 Türken, 12 Bulgaren, 12 Serben und Mitglieder kurdisch-libanesischer Clans. Von den 79 Deutschen hatten 53 eine doppelte Staatsbürgerschaft. Landtag Was geschah mit diesen Menschen, die ihr Gastrecht auf die denkbar ruchloseste Art missbrauchten? Schuldig gesprochen wurden nur 48 Tatverdächtige, abgeschoben wurde nicht ein einziger. Was hatte das konservative Feigenblättchen der CDU, Herr Golland, nachdem er neben Armin Laschet beim Lachen im Flutgebiet erwischt worden war, im Fernsehen doch für große Töne gespuckt: „Es ist schändlich und schäbig, dass offenbar überwiegend ausländische Straftäter die Flutkatastrophe zu ihrer Bereicherung ausgenutzt haben.“ Ja, da haben Sie absolut recht. – Sie hätten „ihr Gastrecht missbraucht und gehören abgeschoben“. Wir sagen dazu: Ja, sofort. „Man kann nur Probleme lösen, wenn man sie offen anspricht. Viele ausländische Täter sehen Deutschland schon seit Jahren als Beuteland. Das kann man nicht mit einem Kuschelkurs lösen, hier muss der Staat härter durchgreifen.“ – Bravo, absolut richtig! Aber wie lächerlich und unglaubwürdig klingt das, wenn man dann die CDU und Herrn Golland hier im Landtag hört. Hier hört sich das ganz anders an, nämlich so, wie wir die CDU am Gängelband der Grünen kennen. Als wir forderten, nichtdeutsche Plünderer auszuweisen, hieß es von der CDU nämlich: Welche Staatsangehörigkeit die Tatverdächtigen haben, spielt – Zitat – absolut keine Rolle. – Wie immer, Herr Golland: rechts blinken und scharf links abbiegen. Diese Haltung aber reiht sich nahtlos in die Bilder vom lachenden Laschet und Golland sowie der Lügen- und Partyaffäre der damaligen Umweltministerin Heinen-Esser ein. Sie flog zurück nach Mallorca, als gerade 49 Menschen ertrunken waren, Zehntausende noch knietief im Dreck standen und die Plünderer ans Werk gingen. Bei solchen Kabinettskollegen sieht selbst ein Hendrik Wüst, der als Verkehrsminister seinen Nordseeurlaub erst vier Tage nach der Flutkatastrophe abgebrochen hat, fast verantwortungsvoll aus – aber eben nur fast. Sie alle lehnten es ab, die ermittelten Straftäter umgehend und konsequent abzuschießen*. Und Sie lehnten es ab, den Opfern dieser Plünderer finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Sie alle haben sich verweigert und damit der Rechtsstaatlichkeit und dem ohnehin abnehmendem Glauben der Menschen an die Politik einen Bärendienst erwiesen. Sie alle haben damals nicht den Anstand gehabt, die Betroffenen in den Vordergrund und Ihr parteipolitisches Klein-Klein ausnahmsweise in den Hintergrund zu stellen. Sie alle haben bis heute keine Verantwortung für die Opfer der Plünderungen über-* Der Abgeordnete hat im Nachgang gemäß § 102 GeschO LT NRW dargelegt, dass er das Wort „abzuschieben“ gemeint hat. 14.12.2023 nommen. Dafür sollten Sie sich wirklich schämen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
