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Sven Werner Tritschler

AfD 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich gut daran erinnern, als im Plenarsaal im Jahr 2020 eine Anhörung stattfand. Zur Erinnerung: Das war zum Höhepunkt der allgemeinen Coronahysterie, und man diskutierte gerade darüber, ob und welche Bürgerrechte einem vermeintlichen Impfverweigerer noch zustünden. Da die Läden und die Gastronomie damals geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet waren, brachen unseren ohnehin strukturell unterfinanzierten Kommunen die Gewerbesteuereinnahmen weg. Die Landesregierung glich diesen Einnahmenverlust nicht aus, sondern sie schuf das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz ermöglichte den Kommunen, sich das Ganze schönzurechnen, indem man Sonderbelastungen durch die Coronapolitik in einen Schattenhaushalt verschieben konnte. Auf der Landesebene verfuhr man ähnlich. Man schuf ein Sondervermögen, um die Kosten der eigenen Politik überhaupt stemmen zu können. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Das ist eine Praxis, die man inzwischen auch im Bund anwendet, um Schulden nicht mehr Schulden nennen zu müssen. Ich komme noch einmal auf die Kommunen zurück. Die Sonderregelung sollte den Kommunen ermöglichen, zusätzliche Schulden binnen 50 Jahren zurückzuführen. In der Anhörung wurde damals zu Landtag Recht kritisiert, dass das kaum möglich sein würde, da die Kommunen in NRW strukturell unterfinanziert seien. Vor allem aber wurde eines angemerkt: Was wird, wenn in den nächsten 50 Jahren noch andere Krisen auf uns zukommen? Der Sachverständige von damals hätte sich wohl nicht träumen lassen, dass die Antwort so schnell kommt. Man kann der Politik in Deutschland vieles unterstellen, aber nicht eine mangelnde Lernfähigkeit, zumindest nicht bei diesen Fragen. In der Coronazeit haben Sie, meine Damen und Herren, vor allem eines gelernt: In Krisenzeiten schaut keiner aufs Geld. Da kann man richtig ungeniert in die Staatskasse greifen, ohne auf Schuldenbremsen und andere Grundsätze einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung Rücksicht nehmen zu müssen. So häufen sich seither wie zufällig die Krisen, die unser Land angeblich heimsuchen. Da sind Putin und der Krieg, da ist das Klima, da ist die Hamas. Und da ist die schlimmste aller Geißeln der Menschheit, die AfD. Wer diese und anderen Plagen beschwört und Abhilfe verspricht, darf fast alles machen. Er darf Bürgerrechte einschränken, er muss es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, oder er darf sich verschulden, bis der Arzt kommt. Natürlich bekommt die Landesregierung aus den Rat- und Kreishäusern dieses Landes seit Monaten mitgeteilt, dass es um die Finanzen unserer Städte und Gemeinden ausgesprochen schlecht bestellt ist. Das ist nicht zuletzt deshalb der Fall, weil die zuständige Ministerin seit nun bald sieben Jahren eine Lösung für das Altschuldenproblem verspricht – im Antrag steht es auch wieder –, ohne bisher nur einen Finger in diese Richtung krumm gemacht zu haben. Eine weitere Maßnahme, die unsere Kommunen auf solidere finanzielle Beine stellen könnte, wäre die Anhebung des Verbundsatzes, also des Anteils der Kommunen an Gemeinschaftssteuern, den die SPD in den 80er-Jahren gesenkt hat. Den Überschuss stecken sich seither alle Landesregierungen – inzwischen ist es die Landesregierung aus CDU und Grünen – lieber selbst in die Tasche. Nun können Städte, Gemeinden und Kreise aber nicht einfach wirtschaften oder misswirtschaften, wie Sie wollen; sie unterliegen gewissen Regeln, die das Land, also wir, festlegt. Dazu gehört das Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF. Kommunen, die nicht nachhaltig wirtschaften, fallen irgendwann in die Haushaltssicherung, also unter Zwangsverwaltung – ein Schicksal, das angesichts trüber Konjunkturaussichten und wachsender Lasten immer mehr Kommunen im Land droht; wir hören das bei jeder Anhörung. Um dem abzuhelfen, hat sich die Koalition aus CDU und Grünen nicht etwa überlegt, wie man den Kommunen mehr Geld zukommen lassen kann, sondern 14.12.2023 sie will nun das NKF weiterentwickeln. Ein erster Blick auf den Gesetzentwurf zeigt schon, wohin die Reise gehen soll: Mit allerlei Buchungstricks wird Klimagedöns vom Radweg über die Lastenfahrradsubvention bis zum Wärmeplan zukünftig einfacher auf Pump zu finanzieren sein und damit auf Kosten zukünftiger Generationen. Angesichts dieser schon auf den ersten Blick durchsichtigen Tricksereien werden wir dem Gesetzentwurf am Ende kaum zustimmen können. Wir überweisen ihn aber natürlich gerne mit Ihnen zusammen an den Ausschuss und freuen uns auf den fachlichen Austausch dort. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Protokoll ↗