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Ellen Stock

SPD 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die finanzielle und personelle Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen zu verbessern. So formuliert sie in den vorliegenden Ausführungen zumindest das Ziel. Am liebsten würde man sagen: Hört, hört! Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Landesregierung neben dem Einstieg in eine kommunale Altschuldenlösung ab dem Jahr 2025 die Aktivierungsmöglichkeiten der Städte, Kreise und Gemeinden im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ausweiten. Außerdem plant sie, die Abschreibungstabelle anzupassen und zu ergänzen. Das Neue Kommunale Finanzmanagement und die Kommunalhaushaltsverordnung sollen überarbeitet und – Zitat – „wirklichkeitsnah“ flexibilisiert werden, um kommunale Investitionen in das Anlagevermögen zu erleichtern. Tatsächlich klingen die hier vorgeschlagenen Maßnahmen auf den ersten Blick sehr sinnvoll. Dass es technische Neuerungen gibt, die in den Abschreibungen berücksichtigt werden müssen, leuchtet jedem ein. Auch die erweiterten Aktivierungsmöglichkeiten erklären sich sehr eingängig. Wir halten also fest: Die geplanten Eingriffe in die NKF-Systematik könnten die Arbeit der Kommunen erleichtern. Trotzdem müssen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bei den weiteren Beratungen ganz genau hingucken. Denn wir wissen bereits aus der Vergan-Landtag genheit, dass nicht immer alles, was die Landesregierung für die Kommunen Gutes tun möchte, auch gut gemacht ist. Die Anpassung darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Wesensmerkmale der Systematik auf den Kopf gestellt werden. Ein nicht zumutbarer bürokratischer, organisatorischer Aufwand für Städte, Kreise und Gemeinden muss ausgeschlossen werden, damit die erhoffte Unterstützung nicht zum Bumerang wird. Wir wissen auch aus der jüngsten Haushaltsberatung, dass die Landesregierung den Kommunen erschreckend wenig Hilfe hat zukommen lassen. Der Brandbrief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spricht eine sehr klar Sprache. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Landesregierung muss deshalb aufpassen, dass sie mit dem Gesetzentwurf nicht mehr Fragen und Probleme aufwirft als sie beantwortet. Am grundlegenden Problem, dass wir echtes zusätzliches Geld im System brauchen, ändert auch die Pfriemelei am Haushaltsrecht nichts. (Beifall von der SPD) Die ganzen Maßnahmen der vergangenen Monate und Jahre sowie auch dieser Gesetzentwurf dienen einzig dem Ziel, die fehlende Finanzierung, die fehlende Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung über die Kommunalwahlen und die Bundestagswahl hinweg zu kaschieren. Wir stehen für ein zügiges Verfahren zur Verfügung, damit die Kommunen in unsicheren Zeiten Rechtssicherheit haben. Allerdings sollte dies auch die gewünschte Wirkung für die Kommunen haben. Der Überweisung stimmen wir zu und beobachten aufmerksam, wie sich die Diskussion entwickelt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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