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Heinrich Frieling

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der soeben von Ministerin Scharrenbach eingebrachte Gesetzesentwurf kommt zur richtigen Zeit. „Krisenmodus“ ist das Wort des Jahres. Unsere Kommunen wissen, was das heißt: schlechte Wirtschaftslage, Inflation, hohe Flüchtlingszahlen, steigende Soziallasten und der Zugriff des Bundes auf die kommunalen Steueraufkommen. Damit führt die Ampel die Kommunen in einen Dauerkrisenmodus. Landtag Unsere Aufgabe als Land ist es aber, die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen – in der Krise, aber auch darüber hinaus. Dafür tun wir, was wir können. Die Ministerin hat es schon dargestellt: Wir haben hohe GFG-Zuweisungen. Ich erinnere auch noch einmal an unsere Zuweisungen aus dem Sondervermögen, in der Summe mehr als 950 Millionen Euro für die Kommunen. All das reicht aber nicht, um die Löcher zu stopfen, die die Ampel in die kommunalen Kassen reißt. Daher ist es wichtig, auch in dieser Zeit über eine Weiterentwicklung des NKF zu reden und das Haushaltsrecht zu modernisieren, um die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken. Wir geben den Kommunen angemessene Mittel an die Hand, mit denen sie flexibel auf die Krisen reagieren und ihren Haushaltsausgleich erreichen können. Das NKF braucht aber unabhängig vom Krisenmanagement eine Überarbeitung. Dazu legen CDU und Grüne heute einen Antrag vor, dessen Idee schon in unserem Zukunftsvertrag verankert ist. Wir wollen die Investitionskraft unserer Kommunen stärken – für mehr Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Die Gestaltung des Haushaltsrechts und die Frage, wie kommunales Anlagevermögen bewertet und abgeschrieben wird, haben direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen der Kommunen. Durch bessere Aktivierungsmöglichkeiten für hinzugefügte und ausgetauschte Gebäudebestandteile und -komponenten wollen wir energetische Sanierungen erleichtern. Schließlich leisten der Austausch der Heizungsanlage, der Einbau eines Energiespeichers oder die Fassadendämmung nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern werten auch den kommunalen Gebäudebestand auf. Die bewährten Erlassregeln zur zirkulären Wertschöpfung wollen wir in die Kommunalhaushaltsverordnung überführen und die Aktivierung von Restwerten ermöglichen, um Cradle to Cradle noch attraktiver zu machen. Sehr spannend ist die zur Prüfung aufgeworfene Frage, ob zukünftig auch bestimmte Aufwendungen für Bauleitplanungen, kommunale Wärmeplanungen oder Hochwasserschutzkonzepte aktiviert werden können. Sie schaffen erst die Grundlage für weitere Investitionen und behalten ihren Wert über lange Zeit. Besonders auffällig wird der Renovierungsbedarf des NKF beim Blick in die Abschreibungstabelle der Kommunalhaushaltsverordnung, die schon aus dem Jahr 2005 stammt und jetzt quasi volljährig geworden ist. Mit neuen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten muss sich aber auch das kommunale Haushaltsrecht weiterentwickeln. Beispielsweise 14.12.2023 findet man in der Abschreibungstabelle noch Flipcharts, aber keine Smartboards. Anlagegüter aus den Bereichen „E-Mobilität“, „Wasserstoffinfrastruktur“ oder „Digitalisierung“ sucht man vergeblich, obwohl es sich gerade dabei um wichtige Zukunftsfelder handelt. Es geht zum Beispiel auch um langlebig errichtete Gebäude, für die die maximalen Nutzungszeiträume technisch begründet auf bis zu 100 Jahre verlängert werden können. Bauen mit Holz ist längst kein Experiment mehr, sondern eine langlebige Alternative. Deshalb muss die Tabelle insgesamt evaluiert, ausdifferenziert und an den Stand der Technik angepasst werden. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzes und auch unseres Antrags zu und freuen uns auf die weitere Diskussion im Sinne unserer Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

Protokoll ↗