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Dr. Benjamin Limbach

14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In Nordrhein-Westfalen gibt es seit geraumer Zeit vielfältige Überlegungen, geeigneten und interessierten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren außerhalb ihrer jeweiligen Ausbildungsstation einen zusätzlichen vertieften Einblick in die möglichen Einsatzbereiche der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. In dem Projekt zum Einsatz von Referendaren und Rechtsreferendaren sowie Volljuristinnen und Volljuristen als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere Referendarinnen und Referendaren, die sich einen Beruf in der Justiz vorstellen und dafür geeignet sein könnten, eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit gegen Vergütung im Nebenamt ermöglicht werden. Das Projekt läuft – es wurde schon darauf hingewiesen – seit gut zwei Jahren, und die Stellen können überwiegend schnell besetzt werden. Nach den hier vorliegenden Rückmeldungen dürften aktuell zwischen 30 und 35 Plätze für den Einsatz als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen oder sind zeitnah geplant. Insbesondere am Oberverwaltungsgericht Münster und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es bereits seit längerer Zeit praktizierte Modelle. Im Geschäftsbereich des Oberverwaltungsgerichts wird die Arbeit von den Kammern und Senaten, für die die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher tätig geworden sind, durchweg geschätzt. Die Erfahrungen sind ausnahmslos positiv, sodass eine Weiterführung des Pilotprojekts geplant ist und derzeit vorbereitet wird. Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind seit nunmehr über zwei Jahren Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie selbst ziehen ebenso wie die Richterinnen und Richter und die Gerichtsverwaltung eine uneingeschränkt positive Bilanz. Am Oberlandesgericht Hamm haben bislang über 20 Referendarinnen und Referendare an dem Projekt teilgenommen. Erste Erfahrungsberichte haben ebenfalls ein insgesamt sehr positives Bild ergeben. Es besteht die Bereitschaft, gern noch mehr Stellen zu besetzen. Auch im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Köln werden entsprechende Projekte pilotiert. Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wird das Projekt seit Anfang letzten Jahres erprobt. Bislang konnten drei Rechtsreferendare eingestellt werden. Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Köln wurden im Rahmen eines Pilotprojekts bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Landtag Westfalen insgesamt fünf Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beschäftigt. Diese haben sich nahtlos in die Organisationsstruktur der ZAC NRW integriert und hierdurch eine praxisnahe Einbeziehung in die Arbeitsabläufe einer Staatsanwaltschaft erfahren. Auch ein vor Kurzem durchgeführter Erfahrungsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mittelbehörde hat diesen positiven Eindruck des Projekts als geeignetes Mittel zum Zweck der Nachwuchsgewinnung noch einmal verstetigt. Mit Blick auf die ausnahmslos positiven Erfahrungen wird eine Fortsetzung des Projekts allseits befürwortet, und wir werden es in der Justiz weiter ausbauen. Das Oberlandesgericht Köln, die Generalstaatsanwaltschaften Hamm und Köln sowie das Landesarbeitsgericht Hamm haben im Rahmen der Besprechung bereits signalisiert, die gewinnbringenden Erkenntnisse der pilotierten Behörden aufgreifen und nunmehr ebenfalls die Möglichkeit schaffen zu wollen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen. Wir werden also bei diesem Thema nicht nachlassen. Wir werden weiter ausbauen. Wir danken herzlich für den Rückenwind seitens der Regierungsfraktionen und auch der Fraktion der SPD. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗