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Angela Erwin

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, die Nachwuchsgewinnung insgesamt ist eine riesige Herausforderung. Das gilt für die Justiz, für die Verwaltung und auch für die freie Wirtschaft. 14.12.2023 Die freie Wirtschaft begegnet dem schon frühzeitig. Sie ermöglicht unter anderem die wissenschaftliche Mitarbeit als Nebentätigkeit für Nachwuchskräfte. Während des Referendariats nutzen zahlreiche Nachwuchsjuristinnen und -juristen die Gelegenheit, sich so etwas hinzuzuverdienen. Sie bekommen dadurch einen unmittelbaren Einblick in die anwaltliche Tätigkeit und können bei Recherchen unterstützend mitarbeiten und entlasten. Das ist für junge Menschen eine attraktive Option. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem Rechtsausschuss, ich vermute, dass auch Sie im Rahmen Ihres Referendariats von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Ich jedenfalls habe es getan und während des Referendariats in einer Kanzlei gearbeitet. Das war nur gewinnbringend. Ich erinnere mich sehr gerne an diese Zeit zurück, und ich gehe noch weiter: Es hat mich maßgeblich für mein zukünftiges Berufsleben geprägt. Und wer weiß: Wenn es zu meiner Zeit die Möglichkeit gegeben hätte, hätte ich vielleicht nicht die wissenschaftliche Mitarbeit in der Kanzlei, sondern in der Justiz gewählt. Damit sich diese Frage zukünftig nicht auch weitere Kolleginnen und Kollegen stellen müssen, bauen wir heute die Möglichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeit in der Justiz aus. So stärken wir einen weiteren Baustein des Maßnahmenbündels zur Nachwuchsgewinnung. So wollen wir jungen Menschen frühzeitig Einblicke in die Arbeit der Justiz gewähren und sie für eine spätere Tätigkeit darin gewinnen. Das tut not. Allein bis 2030 werden bundesweit rund 40 % der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Dieser Pensionswelle müssen wir entschieden, frühzeitig und effektiv auf allen Ebenen und mit den unterschiedlichsten Maßnahmen entgegentreten. Ein Baustein ist die wissenschaftliche Mitarbeit. Um sich für die Justiz als Arbeitgeberin zu entscheiden, ist unter anderem ein noch besseres Bild der Justiz erforderlich. Junge Menschen benötigen einen ehrlichen und verlässlichen Einblick in die Praxis der Tätigkeiten, die sie dort erwarten, einen Einblick in die Chancen und Möglichkeiten, die sich in der Justiz eröffnen, und die Möglichkeit, das Zustandekommen von gerichtlichen Entscheidungen zu begleiten. Durch die wissenschaftliche Mitarbeit soll jungen Nachwuchsjuristen dies ermöglicht werden. Sie können in diesem Rahmen für einen späteren Job in der Justiz gewonnen und auch begeistert werden. Zugleich kann die Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen entlastet werden, denn wissenschaftliche Mitarbeiter werden gerade in besonders belasteten Spruchkörpern und Abteilungen eingesetzt. Das Pilotprojekt der wissenschaftlichen Mitarbeit in der Justiz ist erfolgreich angelaufen. Wir wollen heute den nächsten wichtigen Schritt gehen. Lassen Sie Landtag uns den Ausbau dieses Projektes auf den Weg bringen. Bereits in der Vergangenheit haben wir gemeinsam wichtige Anträge zur Nachwuchsgewinnung zu Themen wie „mobiles Arbeiten in der Justiz“, „neues Rahmenkonzept im Probedienst“ und „weibliche Prüferinnen im Examen“ mehrheitlich oder sogar einstimmig (Kopfnicken von Dr. Werner Pfeil [FDP]) – Herr Kollege Pfeil, Sie nicken – auf den Weg gebracht und damit den Instrumentenkasten erweitert, um gemeinsam der Herausforderung der Nachwuchsgewinnung zu begegnen. Ich lade Sie alle dazu ein, das auch bei diesem wichtigen Thema, dem nächsten Baustein zur Nachwuchsgewinnung, fortzusetzen. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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