Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Historisch unzweifelhaft ist, dass die Sondergerichte der NS-Zeit Instrumente politischer Verfolgung und Unterdrückung unter dem Deckmantel einer rechtsstaatlichen Gerichtsstruktur waren. Bereits im März 1933 wurden die Sondergerichte von den nationalsozialistischen Machthabern eingeführt. Bis Kriegsende waren diese Gerichte hauptsächlich zuständig für die Verurteilung bei vermeintlich regimekritischen Äußerungen. Später stand die Bestrafung von Eigentumsdelikten unter Ausnutzung der besonderen Kriegsverhältnisse im Vordergrund. Die Besetzung dieser Kammern erfolgte nicht etwa durch die Exekutive oder die Partei – nein, die personelle Besetzung war Folge eines Beschlusses des Präsidiums des jeweiligen Gerichts. Jeder Richter konnte auf diese Weise Mitglied dieses Spruchkörpers werden. Nur ein Gewand des Rechtsstaats trugen die Verfahren vor diesen Kammern. Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz kamen theoretisch zur Anwendung. Allerdings gab es hier erhebliche Einschränkungen. So bedurfte es keiner Zustellung der Anklage. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers stand allein im Ermessen des Vorsitzenden. Prozessuale Einschränkungen im Rahmen der Beweiserhebung gab es für das Gericht kaum. Rechtsmittelmöglichkeiten bestanden für den Angeklagten faktisch nicht. Schon das sind eklatante Einschränkungen eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens innerhalb einer vermeintlich rechtsstaatlichen Gerichtsstruktur. Viel schlimmer ist: Die Sondergerichte haben letztlich Tausende von Todesurteilen gefällt. Fakt ist: Alle Sondergerichte zusammen haben fast doppelt so viele Menschen zum Tode verurteilt wie der berüchtigte Volksgerichtshof. Ebenfalls unzweifelhaft ist: Für den Schutz von Demokratie und Menschenrechten sowie faire Gerichtsverfahren ist die Erinnerung an die Verbrechen der Sondergerichte und deren Unrechtsurteile von großer Bedeutung. Es ist daher gut, dass der Landtag dies auch klar zum Ausdruck bringen will. Für die Landesregierung begrüße ich deshalb die beiden im Antrag genannten Feststellungen. Landtag Nun beantragt die Fraktion der FDP, flächendeckend angemessene Formen des Gedenkens an die Opfer zu schaffen. Gäbe es diese nicht bereits, wäre es in der Tat höchste Zeit, einen entsprechenden Antrag an die Landesregierung zu richten. Aber die Umsetzung dieses Antrags würde, wie man so schön sagt, Eulen nach Athen tragen. Die Justiz Nordrhein-Westfalen betreibt seit vielen Jahren dauerhaft die Aufarbeitung auch des Unrechts der Sondergerichte und hält das Gedenken daran wach. Gleichwohl bin ich dankbar für diesen Antrag, gibt er doch Gelegenheit, einen Blick auf Beispiele für die bereits stattfindenden zahlreichen Aktivitäten der Justiz in Nordrhein-Westfalen zu lenken. So hat das Landgericht Wuppertal im Rahmen von Vorträgen und Ausstellungen die Tätigkeiten des dortigen Sondergerichts beleuchtet. Ferner finden sich in Festschriften zum Bestehen der entsprechenden Gerichte Beiträge zur vormaligen Geschichte der dort praktizierenden Sondergerichte. Eine kritische wissenschaftliche Aufarbeitung der Tätigkeit der Sondergerichte ist seitens der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ in der Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz „Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen“ unter dem Titel „Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit“ und unter dem Titel „Strafjustiz im Dritten Reich“ erfolgt. Darüber hinaus existieren zahlreiche wissenschaftliche Aufarbeitungen zur Geschichte der Sondergerichte. Bezogen auf einzelne Sondergerichte in Nordrhein-Westfalen gibt es besondere Werke, so zu den Sondergerichten Duisburg, Essen, Detmold und Aachen sowie für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Die Sondergerichte sind Gegenstand des Arbeitsgemeinschaftsunterrichts für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Neben der historischen Aufarbeitung wird am Sitz ehemaliger Sondergerichte auch den Opfern der Justiz gedacht. Es gibt in Dortmund und Bielefeld jeweils eine Mahntafel, in Aachen einen Gedenkstein, in Duisburg ein Mahnmal sowie in Wuppertal sowohl ein Mahnfenster als auch ein Mahnmal. Seit dem Jahr 2007 befindet sich in der Eingangshalle des Landgerichts Essen eine Dauerausstellung zum Thema „Justiz und Nationalsozialismus“, die sich unter anderem mit dem dortigen Sondergericht befasst. Am Tagungsort des ehemaligen Sondergerichts Düsseldorf im heutigen Ministerium der Justiz befindet sich an zentraler Stelle im Hauptgebäude eine Gedenktafel. Zuletzt am 13. Juni dieses Jahres haben wir das unheilvolle Wirken des Sondergerichts Düsseldorf in einer Veranstaltung im Justizministerium in Erinnerung gerufen. Ferner sind die Sonder-14.12.2023 gerichte stetig Thema der Dauer- und Wanderausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“ der Dokumentations- und Forschungsstelle an der Justizakademie in Recklinghausen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
