Hartmut Ganzke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz persönlich, aber auch im Namen der SPD-Fraktion danke ich dem Kollegen Werner Pfeil und der FDP-Fraktion sehr dafür, dass sie diesen Antrag ins Plenum eingebracht haben; denn es ist ein wichtiger Antrag, den wir heute Mittag hier diskutieren. NS-Sondergerichte stehen stereotyp für eine abhängige, politische Justiz und eine willfährige Indienststellung von Gerichten für die NS-Diktatur. Selbst der Volksgerichtshof wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverratsangelegenheiten gegen den NS-Staat eingerichtet, bevor er im Jahre 1936 ein ordentliches Gericht wurde. Es geht in diesem Antrag – und das ist das Wichtige – nicht allein darum, dass Gerichte und verbrecherische Juristinnen und Juristen in den Fokus genommen werden. Vielmehr werden – so habe ich den Antrag verstanden – besonders die Opfer dieser NS-Sondergerichte hier in den Mittelpunkt gestellt. Ich will an Folgendes erinnern: Rechtsverbindlich aufgehoben wurden Urteile des Volksgerichtshofs und dieser NS-Sondergerichte erst 1998 durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege. 14.12.2023 Kollege Lucke hat zu Recht darauf hingewiesen, dass seitens der NS-Justiz und der NS-Propaganda gerade die Sondergerichte als sogenannte Panzertruppen der Rechtspflege angesprochen wurden. Wie gehen wir damit um, wenn wir uns hier im Land Nordrhein-Westfalen mit diesem Antrag beschäftigen? Ich glaube, wichtig ist, dass wir die Opfer der NS-Sondergerichte zu Wort kommen lassen, nämlich durch Recherche, durch Sicherung von noch vorhandenen Unrechtsurteilen und Verfahrensakten. Wenn wir das tun, dann arbeiten wir auch für Angehörige, für eventuell noch lebende Töchter und Söhne von Menschen, die durch Urteile der Sondergerichte den Tod fanden, auf jeden Fall aber für Enkelsöhne und Enkeltöchter, wahrscheinlich auch für Großneffen und Großnichten, die vielleicht erst durch eine jetzt beginnende Forschung erfahren, dass ihre Vorfahren – Mütter, Väter, Großeltern oder Onkel und Tanten – eben nur Opfer waren und nicht Angeklagte im Sinne eines demokratischen Justizwesens, wie wir es heute haben. Vor dem Hintergrund ist dieser Antrag so wichtig, damit wir hier Opfern von NS-Unrecht und NS-Sondergerichten eine Stimme geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meiner Überzeugung müssen wir diese Chance, an diejenigen zu erinnern, ergreifen und gemeinsam in einer Anhörung im zuständigen Rechtsausschuss – so kann ich mir das vorstellen – auch die Erinnerung an die Opfer hochhalten. Ich will ganz klar sagen, dass es nicht Ziel der SPD-Fraktion sein wird, irgendeine Gedenktafel an irgendeinem juristischen Ort anzubringen. Wichtig wäre aber, Herr Justizminister, dass wir die seit dem 1. Oktober 1961 bei der Staatsanwaltschaft Dortmund eingerichtete Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung Nationalsozialistischer Massenverbrechen in diesen Prozess aufnehmen. Wir alle wissen, dass die Rechtsverfolgung von Täterinnen und Tätern aus der NS-Zeit auch wegen ihres Alters immer mehr abnimmt: Deshalb wird dieser Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen möglicherweise die Arbeit ausgehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir dies zum Anlass nehmen und in dieser bei der Staatsanwaltschaft Dortmund angesiedelten Zentralstelle der Opfer des NS-Unrechts gedenken. Als Strafverteidiger, der auch immer mal wieder eine Strafverteidigung übernimmt, möchte ich sagen, dass ein Verfahren im NS-Staat, besonders vor den NS-Sondergerichten, mit einem juristischen Verfahren überhaupt nichts zu tun hatte. Deshalb ist es so wichtig, dass wir daran erinnern. Daher stimmen der Überweisung des Antrags sehr gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag
